Ein Fahrtenbuch führen gilt als zeitaufwändig und lästig. Doch nur ordnungsgemäße Aufzeichnungen werden vom Fiskus mit Steuervorteilen bedacht, wie zahlreiche Gerichtsurteile beweisen. Diese streng formale Haltung des Fiskus hat der Bundesfinanzhof in einer Reihe von Entscheidungen bestätigt. Wollen Berufstätige ihre Fahrten steuerlich optimal absetzen, sollten sie diese Rechtsprechung beachten. Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch müssen eine hinreichende Gewähr für
Wann ist e26. Oktober 2009 | 15:21 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa