Will der Schädiger den Geschädigten auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer freien Fachwerkstatt verweisen, muss er darlegen und ggf. beweisen, dass eine dortige Reparatur vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht. Dennoch kann es für den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht unzumutbar sein, auf eine Reparaturmöglichkeit in dieser Werkstatt festgelegt zu sein. Dies gilt insbes. für Fahrzeuge bis zum Alter von drei Jahren.
Verweis au29. Oktober 2009 | 12:05 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa