Der Mietvertrag ist gekündigt, der Mieter hätte längst die Wohnung räumen müssen, tut es aber nicht. Fair ist das nicht, trotzdem schützt die Rechtsprechung den Mieter. Gerichte billigen ihm ein “Besitzrecht” zu. Egal, ob er Miete zahlt oder nicht. Das bedeutet für den Vermieter: Er darf weder einfach die Wohnung betreten und die Möbel des Mieters auf die Straße schaffen, noch ist es ihm erlaubt, die Schlösser austauschen, um die weitere Nutzung durch den gekündigten Mieter zu verhindern. Tut er es dennoch, macht er sich strafbar.