Der Schutz des Persönlichkeitsrechts wiegt stärker als der Schutz des Eigentums. Niemand muss stichprobenartige Taschenkontrollen im Supermarkt über sich ergehen lassen. Ein Blick in die Tasche, ohne dass ein begründeter Verdacht eines Diebsstahls vorliegt, ist ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Geschäftsinhaber können von Ihnen aber verlangen, dass Sie beim beim Betreten des Ladens
Taschenkon11. Februar 2009 | 5:02 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa