Bewerbungskosten, Arbeitsmittel, Reisekosten, Altersvorsorgeaufwendungen, Kinderbetreuungskosten, Härteausgleich – diese und viele andere Begriffe können bei der Feststellung der Höhe der Einkommensteuer eine Rolle spielen. Vielen Arbeitnehmern sind die rechtlichen Regelungen allerdings oftmals unbekannt oder schwer verständlich. “Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen”, hob Finanzminister Georg Fahrenschon anlässlich der Neuauflage der Broschüre “Steuertipps für Arbeitnehmer” des Bayerischen Finanzministeriums hervor.