Der Staat will Ihr Geld. Wenn Sie Ihre verschwiegenen Einkünfte freiwillig und rechtzeitig nach erklären und die bisher hinterzogenen Steuern (zuzüglich Hinterziehungszinsen) nachzahlen, gehen Sie straffrei aus. Durch eine Selbstanzeige können Sie also der Strafverfolgung wegen einer Steuerstraftat entgehen. Die Selbstanzeige ist aber nicht grenzenlos möglich. Ist Ihre Steuerstraftat
Schwarzgel26. April 2009 | 7:19 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa