Mit der Reform des Kontopfändungsschutzes wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto (“P-Konto”) eingeführt. Auf diesem Konto erhält ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Basispfändungsschutz. Künftig genießen damit auch Selbstständige Pfändungsschutz. Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird