In einem einstweiligen Verfügungsverfahren hat das Landgericht der Creditreform untersagt, Informationen zur Bonität eines Unternehmens zu veröffentlichen. Im Übrigen zog das Gericht einen Vergleich zu SCHUFA-Einträgen. Das Gericht meinte, hier würde ein unzulässiges Anprangern vorliegen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, stellt aber eine wichtige Wegmarke in Bezug auf die Rechte Betroffener dar
Prozesserf21. April 2009 | 7:14 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa