Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch bei einem Verbrauchsgüterkauf dem Verkäufer im Falle der Rückabwicklung des Vertrages nach Paragraph 346 BGB ein Anspruch auf Ersatz der Gebrauchsvorteile des Fahrzeugs während der Besitzzeit des Käufers zusteht (VIII ZR 243/08). Das Europäische Recht steht einem solchen Anspruch nicht entgegen. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet diese Entscheidung, dass der Käufer nach Rücktritt von einem Kaufvertrag über ein Fahrzeug Wertersatz für die Nutzung zu leisten hat.
Nutzungswe17. September 2009 | 21:34 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa