Soweit Anleger in bzw. an notleidenden geschlossenen GbR-Fonds beteiligt sind, drohen nicht unerhebliche Haftungsrisiken im Hinblick auf eine Einstandspflicht mit dem Privatvermögen. Und dort, wo Anleger an bzw. in notleidenden geschlossenen KG-Fonds beteiligt sind, drohen dort mitunter Rückforderungsansprüche, wo in der Vergangenheit statt Gewinnen nur Liquidität ausgeschüttet wurde. Dies wirft für betroffene Anleger die Frage nach Orientierung auf: Was sollen sie tun