Die Regelungen zu den Pfändungsfreigrenzen in Frankreich unterscheiden sich regelungstechnisch etwas von den deutschen Vorschriften. Sie dienen dem Schutz von Schuldnern gegenüber den Gläubigern. Die französischen Vorschriften sind auch und vor allem für die Deutschen interessant, die sich mit dem Gedanken tragen, ein Privatinsolvenzverfahren (faillite civile) in Frankreich einzuleiten, um möglichst rasch eine Restschuldbefreiung zu erwirken
Neue Regel27. April 2009 | 7:37 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa