Der Verlust einer EC- oder Kreditkarte wird für Bankkunden künftig teurer. Wird die Plastikkarte gestohlen und ein Dieb hebt damit Geld ab dürfen die Geldinstitute, entsprechend der neuen Geschäftsbedingungen, bis zu 150 Euro verlangen. Banken und Sparkassen konnten sich bisher nur dann an ihren Kunden schadlos halten, wenn Nachlässigkeit nachgewiesen wurde. Eine EU-Richtlinie über Zahlungsdienste, die in Deutschland umgesetzt werden musste, ist die Ursache, dass nun eine “verschuldensunabhängige Haftung” eingeführt wird. Nur einige wenige Sparkassen und Volksbanken verzichten auf die Mithaftung, wenn den Kunden keine Schuld trifft.