Der Mietvertrag ist gekündigt, die Wohnung wurde bereits in einwandfreiem Zustand an den Vermieter übergeben, jetzt fehlt nur noch die Rückzahlung der Mietkaution. Ein umstrittenes Rechtsproblem ist die Frage, wann der ehemalige Mieter die Rückzahlung der Mietkaution in voller Höhe verlangen kann. Viele Vermieter weigern sich, die Mietkaution so schnell aus der Hand zu geben, schließlich stehen mögliche Nachforderungen aus der
Mietkautio4. Februar 2009 | 13:29 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa