Eine Studie der EHI Köln hat ergeben, dass in Deutschland jährlich 30 Millionen Ladendiebstähle unendeckt bleiben. Dabei addieren sich die Inventurverluste auf rund 4 Mrd. Euro – dem Staat entgehen auf diese Weise etwa 400 Mill. Euro Mehrwertsteuer. Umgerechnet auf die deutsche Bevölkerung, steckt jeder Haushalt pro Jahr unerlaubt Waren im Wert von mehr als 50 Euro in die Tasche. Ladendiebstahl ist in deutschen Gesetzbüchern nicht als eigenständiger Tatbestand festgeschrieben – ein Ladendieb wird rechtlich als Dieb gewürdigt und nach Paragraph 248a (geringwertige Sachen) zur Rechenschaft gezogen. In den meisten Fällen ist mit der Zahlung einer Geldbuße die Sache vom Tisch.