Solange es keine Vermögensteuer oder Edelmetallsteuer wie eine “Goldsteuer” gibt, müssen sich private Goldkäufer keine Gedanken beim Kauf und Verkauf von physischem Gold machen. Goldbarren, Goldschmuck und Goldmünzen sind physische Wertgegenstände und bringen keine Zinsen. Folglich fällt auch keine Einkommensteuer an und es sind in der Steuererklärung auch keine Werbungskosten absetzbar. Gewinne aus dem Verkauf von Edelmetallen