Das OLG Hamburg hat der Rechtsprechung des LG Hamburg in Sachen “Störerhaftung” von Forenbetreibern eine deutliche Abfuhr erteilt. Im konkreten Fall ging es um zwei Klagen – Folkert Knieper klagte gegen die Forenbetreiber auf Unterlassung, Schadensersatz und Zahlung der vorgerichtlichen Kosten für die Abmahnung. Es waren nicht die ersten umstrittenen Urteile des Land-Gerichts in Sachen Forenhaftung, die eine Korrektur erfahren haben