Die Neuregelungen im Zugewinnausgleichsrecht sollen für mehr Gerechtigkeit bei einer Scheidung sorgen und zum 1.9.2009 in Kraft treten. So werden mit der Reform unredliche Vermögensverschiebungen zulasten des Ehegatten, der einen Ausgleichsanspruch hat, besser verhindert. Ferner berücksichtigt die Reform, ob ein Ehepartner bereits mit Schulden in die Ehe gegangen ist bzw. die Tilgung dieser Schulden. Auch kann jeder Ehegatte künftig Auskunft über das Vermögen des anderen zum Trennungszeitpunkt verlangen
Geplante R3. Juli 2009 | 6:57 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa