Die nachgelagerte Besteuerung von Renten verstößt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht gegen das Grundgesetz. Es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber die Besteuerung der Alterseinkünfte zum 1. Januar 2005 entsprechend umgestellt habe, teilte das Gericht am Mittwoch in München mit
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