Wer glaubhaft machen kann, dass er durch die Bedingungen am Arbeitsplatz dauerhaft überfordert ist, darf seinen Job aufgeben, ohne danach eine Sperre beim Arbeitslosengeld (ALG I) in Kauf nehmen zu müssen. Das hat das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt entschieden (Az.: L 9 AL 129/08). Eine Sperre des ALG I darf nur erfolgen, wenn ein Beschäftigungsverhältnis ohne wichtigen Grund gelöst wird. Arbeit um jeden Preis? Nein, wer wie ein Hund unter seiner miserablen Arbeit leidet, darf diese ungestraft aufgeben, kommentiert Experte Rolf Winkel das Urteil.
Eigene K?n24. September 2009 | 8:16 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa