Deutsche Behörden dürfen bei mangelnder Fahreignung eine später erteilte EU-Fahrerlaubnis auch dann entziehen, wenn im Führerschein offenkundig ein ausländischer Scheinwohnsitz eingetragen ist. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar. Ein im Rheinland ansässiger deutscher Antragsteller hatte von seiner polnischen Fahrerlaubnis in D. Gebrauch gemacht, obwohl der Führerschein einen
EU-Fahrerl16. Januar 2009 | 15:00 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa