So genannte Cross-Border-Leasing-Verträge sind nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Stuttgart derart schwer zu verstehen, dass man den Verbands- und Kommunalpolitikern keinen Strick daraus drehen kann, wenn am Ende statt der versprochenen Gewinne leider Verluste entstehen. Diese Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Stuttgart dürfte geeignet sein, auch alle Verantwortlichen im ganzen Land ruhig schlafen zu lassen. Inkompetenz schützt vor Strafe