Der BFH hegt Zweifel daran, ob die steuerliche Regelung zur Abzugsfähigkeit von Arbeitszimmern verfassungsgemäß ist. Diese Zweifel seien mit Beschluss vom 25. August geäußert worden, teilte der BFH am Mittwoch in München mit. Das Gericht urteilte in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren für ein klagendes Lehrerehepaar. Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung selbst äußerte sich der BFH nicht. Diese Fragestellung bleibe dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.
Bundesfina16. September 2009 | 15:55 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa