Die Erbin bezahlte die Erbschaftsteuer nicht. Auch blieb ein Pfändungsversuch der Steuerbehörde bei der Bank erfolglos, weil diese die Guthaben auf den bei ihr geführten Konten an die Erbin ausgezahlt hatte. Daraufhin erließ das Finanzamt gegen die Bank einen Haftungsbescheid über die gegen die Erbin festgesetzte Erbschaftsteuer. Der BFH befand: Zahlt ein Kreditinstitut das Sparguthaben eines Erblassers an einen im Ausland lebenden Erben aus, haftet es für dessen nicht bezahlte Erbschaftsteuer