EuGH: Annullierung eines Fluges wegen technischer Probleme zieht grundsätzlich Ausgleichszahlungen an die Fluggäste nach sich. Wird ein Flug wegen technischer Probleme des Flugzeuges annulliert, darf das Luftfahrtunternehmen Ausgleichszahlungen an die Fluggäste in der Regel nicht ablehnen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die technischen Probleme auf Vorkommnisse zurückgehen
Annullieru8. Januar 2009 | 6:27 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa