GENO Wohnbaugenossenschaft eG: BGH verhindert Ausbluten der Genossenschaft
Bei seinem “Optionskaufmodell” handele es sich um ein Schneeballsystem, zudem liege ein durch das Kreditwesengesetz (KWG) verbotenes Zwecksparunternehmen nach §…
Bei seinem “Optionskaufmodell” handele es sich um ein Schneeballsystem, zudem liege ein durch das Kreditwesengesetz (KWG) verbotenes Zwecksparunternehmen nach §…
Zitat: Durch die Gewährung des Darlehens in der Höhe von bis zu 4,2 Millionen Euro stellt sich die GENO eG…