Die Komplementärgesellschaft, also die persönlich haftende Gesellschafterin, der Gold International SE, ist die Programmierungsfirma Gold Medien International Se & Co. KG. aus Dortmund. Diese Firma vergrößerte ihr Eigenkapitalminus laut letzter veröffentlichter Bilanz von knapp minus 100.000 Euro im Jahr 2011 auf rund minus eine Viertelmillion Euro im Jahr 2012.

 

Erstens: Partiarische Darlehen nehmen immer nur an Gewinnen teil.

Das Dumme ist nur: Die Gold International SE hat noch nie einen Gewinn ausgewiesen. In der zuletzt veröffentlichten Bilanz im Jahre 2014 für das Jahr 2012 steht ein Verlust von rund minus 96.000 Euro.

Laut Branchendienst kapital-markt intern aus Düsseldorf ändert sich an Nicht-Gewinnen auch wohl 2016 nichts:

Gemäß dem “Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr (…) 2015” durch den Wirtschaftsprüfer Manfred Bruckhoff/Mühlheim an der Ruhr betrug der Jahresfehlbetrag im Jahr 2015 minus 1,519 Millionen Euro nach minus 1,363 Millionen Euro im Vorjahr, so dass der Bilanzverlust inklusive Verlustvorträgen bei minus 3,73 Millionen Euro liegt. Die Gesellschaft rechnet laut Wirtschaftsprüfer “wegen der hohen Kosten für die Erstellung und Prüfung des Wertpapierprospektes und weiterer Vertriebskosten auch im Geschäftsjahr 2016 nicht mit einem positiven operativen Ergebnis”.

 

Die Zielinvestitionsfirma Gold AG aus Düsseldorf mit holländischer Muttergesellschaften Treusorge B.V. und Investors International B.V. schloss das letzte veröffentlichte Bilnanzjahr 2012 trotz eines neuen gezeichneten Kapitals von 4,1 Millionen Euro mit einem Jahresfehlbetrag von minus rund 408.000 Euro ab (der Verlustvortrag aus dem Vorjahr betrug minus rund 976.000 Euro).

Zweiter Haken: Investorengeld geht nach Holland

Das zweite zusätzliche Problem zu den nicht handelbaren Aktien: Die partiarischen Darlehen werden gar nicht an die Gold International SE in der Füllenbachstraße 4 in Düsseldorf überwiesen, sondern mit schuldbefreiender Wirkung auf das Konto der niederländischen Mehrheitsaktionärin Gold International BV in Venlo. Für eine Beteiligung ab je 1.000 Euro Darlehensbetrag soll der Investor am Gewinn der Gold Aktie in Höhe von 0,01 Promille beteiligt werden.

Dritter Haken: Neuer Streit mit der BaFin über die Schwarmfinanzierung

k-mi warnt:

Die Anbieter bezeichnen ihr Angebot als “Deutschlands innovativste Schwarmfinanzierung”. Inwiefern es sich überhaupt um eine “Schwarmfinanzierung” handelt und ob gegebenenfalls die Befreiungsvorschriften des § 2a Vermögensanlagengesetz/VermAnlG zum Tragen kommen, ist unseres Erachtens unklar und somit mit entsprechenden rechtlichen Risiken verbunden. Wie die BaFin gegenüber ‘k-mi’ am 31. August 2016 mitgeteilt hat, ist die Frage, “inwieweit die Emittentin Gold International SE unter eine Befreiungsvorschrift nach dem Vermögensanlagengesetz fällt, derzeit Gegenstand einer rechtlichen Erörterung zwischen der BaFin und Gold International SE”.

Leitwolf Eckhard Schulz ist also auf den Dreh gekommen, seine partiarischen Darlehen als Schwarmfinanzierung zu verkaufen, weshalb er aus den strengen Vorschriften des Anlagenvermögensgesetzes nach Paragraph 2a herausfallen könnte. Wenn das Wörtchen Wenn nicht wäre. Laut Paragraph 2 a (1) des Vermögensanlagengesetzes gilt die Befreiung für Schwarmfinanzierungen nämlich nur, “wenn der Verkaufspreis sämtlicher von dem Anbieter angebotener Vermögensanlagen desselben Emittenten 2,5 Millionen Euro nicht übersteigt.”

Die Gold International SE (auch als Gold Aktie bezeichnet) beabsichtigt aber, ihr Unternehmenskapital durch die Aufnahme angeblich qualifiziert nachrangiger partiarischer Darlehen im Rahmen des ‘Crowdinvestings’ zu stärken und mindestens 25 Millionen Euro (“Investmentschwelle”) über Websites und/oder Vertriebe einzuwerben. Die Gold Aktie darf partiarische Darlehen in maximaler Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro (“Investmentlimit”) an Anteilsinhaber begeben. Das partiarische Darlehen ist unbefristet und frühestens zum 31. Dezember 2026 kündbar. Die ertragsunabhängige feste Verzinsung des gewährten Darlehensbetrages beträgt 5 Hundertstel (Promille) pro Jahr, also 0,05 Prozent im Jahr. Kein allzugroßer Anreiz für die Anleger, aber eine feste bedingungslose Rückzahlungszusage für die BaFin, welche dem angeblich qualifizierten, also an Bedingungen gebundenen, Darlehen widerspricht und außerdem den Befreiungsrahmen für Schwarmfinanzierungen deutlich übersteigt.

Das “Risiko der zukünftigen Entwicklung”, heißt es in dem Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers folgerichtig, “liegt in der Möglichkeit, dass die Aufsichtsbehörde den Wertpapierprospekt und/oder den Prospekt nach dem VermAnlG nicht billigt und somit ein Vertrieb von Aktien beziehungsweise partiarischen Darlehen an Kunden der Gesellschaft untersagt wird.”

Wie schon bei dem Direktverkauf der Gold Aktien könnte auch der Vertrieb der partiarischen Darlehen, bei dem indirekt die Gold Aktien an den Mann gebracht werden, wieder einmal daran scheitern, dass die BaFin den Verkaufsprospekt auch für den neuen Verkaufsschlager des Dortmunder Callcenter-Leitwolfs nicht genehmigt. Nun denn…