Die neu entstandenen Mauern stimmen nicht mit den historischen Plänen überein, und aus diesem Grund wurde Investor und geschäftsführender Gesellschafter der GmbH “Nordische Küstenhaus” Günther Held vom Amtsgericht in Aurich zu einer Strafe von 60.000 Euro verurteilt.

 

Was das OLG Aurich im September 2020 bestätigte.

Der Bürgermeister der Stadt Norderney, Diplom-Verwaltungswirt Frank Ulrich, schätzt dazu ein:

Um es pauschal zu sagen: Herr Günther Held hat ohne Rücksicht auf Verluste angefangen zu bauen, unabhängig des Fehlens einer Baugenehmigung und ohne auf den Denkmalschutz Rücksicht zunehmen. Er hat dadurch irreversible denkmalfachliche Beschädigungen, Zerstörungen und Beeinträchtigungen des Denkmals billigend in Kauf genommen.

Die Quittung hat er nun schwarz auf weiß bekommen.

Das Problem an dem Weißen Haus auf Norderney: Es war laut Kommune immer ein Mietshaus. Günther Held hat es 2017 von einem Privatmann gekauft und will daraus Ferien-Apartments machen – was aber mit den alten Grundrissen nicht wirtschaftlich gegangen wäre, so Held.

All das schrecke immer mehr Investoren ab, sagt Held auf einer Pressekonferenz:

Wer Projekte durchziehen möchte, bei denen Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer und Gewerbesteuer produziert wird und einem dann der katastrophale Amtsschimmel entgegenwiehert, verliert schnell die Lust am Investieren.

Günther Held fühlt sich ungerecht behandelt:

Mit ganz viel Geld und mit Liebe zum Detail wird das Gebäude für die Stadt erhalten, die bereits vor Jahrzehnten dieses Denkmal ad absurdum führte, weil zum Beispiel ein Penthouse zugelassen wurde, Kunststofffenster wurden genehmigt und schließlich ein Fahrstuhl beim Vorbesitzer zugelassen.

Die meisten Firmen aus der Günther Held Unternehmensgruppe weisen ein negatives Eigenkapital auf.

 

Egal,

ob über seine jüngste Firma Ferienappartements Norderney GmbH & Co. KG, die von Held im November 2020 als Alleineigentümer mit 1.000 Euro Kapital in der Luisenstraße 25 auf Norderney gegründet wurde,

oder die schon seit sieben Jahren am Markt agierende Küstengrund Bauträger GmbH, die seit Jahren mit mehr als minus 200.000 Euro bilanziell überschuldet ist.

Unisono teilte GoMoPa eine Wirtschaftsauskunft aktuell mit:

Das Ausfallrisiko wird als sehr hoch eingeschätzt. Von der Geschäftsverbindung wird abgeraten.

Vor Helds Bauträgergesellschaft Nordische Küstenhaus GmbH mit Sitz Am Alten Moor 10 im niedersächsischen Aurich, die das Weiße Küstenhaus auf Norderney sanierte und in der letzten veröffentlichten Bilanz für das Jahr 2018 einen Jahresfehlbetrag von rund minus 174.000 Euro aufweist, warnt eine Wirtschaftsauskunft:

Das Ausfallrisiko wird als hoch eingeschätzt. Sicherheiten werden empfohlen.

Der Verwaltungsrat der Stille-Beteiligungs-Emittentin SOMA INVESTMENT AG, Christoph Golasch, hat zuvor als geschäftsführender Gesellschafter zwei Baufirmen gegen die Wand gefahren.

 

Zusammen mit einem Detlef Toebroek (61) aus Tönisvorst besaß Golasch die Neubausystem GmbH mit Sitz im brandenburgischen Trebbin. Die Firma wurde 2018 wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.

Es war das Mutterunternehmen für die ebenfalls in Trebbin ansässige Immobilienkontor Meerbusch GmbH. Dieses Unternehmen wurde im Mai 2020 von Amts wegen wegen Vermögenslosigkeit nach einer Insolvenz aus dem Jahr 2016 (Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 224/16) gelöscht.

Der für die Betreuung der stillen Teilhaber in die SOMA INVESTMENT AG zuständige Systemunternehmer (M & M Asia Import Limited) Mario Schnier war von März 2015 bis November 2019 Geschäftsführer der Leiharbeitsfirma Die AK Personal-Agentur GmbH aus Aurich.

Inhaber war ein Angelo Kanzler-Kampen (43) aus Aurich. Diese Firma wurde im November 2019 von Amts wegen wegen Vermögenslosigkeit nach einer Insolvenz im Jahr 2016 (Amtsgericht Aurich, Aktenzeichen: 9 IN 58/16) gelöscht.

Unternehmer Günther Held wettert nun gegen die Norderney-Oberen:

Die alten Grundrisse sind einfach nicht wirtschaftlich, und Wirtschaftlichkeit und Denkmalschutz kann nur einhergehen, weil ohne, dass etwas wirtschaftlich betrieben werden kann, kann auch nicht investiert werden. Und wenn man nicht investiert, kann man das Gebäude nicht schützen.

So einfach ist das. Das muss doch jedem einleuchten, auch wenn er in Mathe immer Kreide holen war.

Die auch ohne Genehmigungen baulustige Held Unternehmensgruppe übernimmt bei der neuen Investorengemeinschaft EstateCrowding.ch “als spezialisierter Bauträger” “sowohl die Verantwortung als auch die Finanzierung der Projekte. Von der Planung bis zur Fertigstellung ist die Umsetzung dabei zu 100 % transparent!” Nun denn…