Es kann also nicht am London Bullion Market gehandelt werden, dem mit Abstand bedeutendsten Markt für physisches Gold auf der Welt.

 

Das nicht LBMA-zertifzierte Gold ist zwar nicht gesetzlich verboten, es ist allerdings schwer handelbar und wird kaum bei Händlern akzeptiert.

Erdogan Asik stellt in seiner Scheideanstalt ISGOLD Goldrafinerie A.S. in Istanbul solche nicht auf dem Weltmarkt frei handelbaren Goldbarren her und soll den Vermittlern hohe Provsisionen zahlen (je nach Rank in der Verkaufspyramide 0,75 bis 7,5 Prozent) und den Kunden Gewinne von 27 Prozent pro Jahr bei einer Laufzeit von drei Jahren versprechen.

Auf der Firmenwebseite DWLager.com versprach die DWL Deutsche Wertlager GmbH noch im letzten Jahr:

Tägliche Verfügbarkeit

Kaufen Sie Edelmetalle dort, wo Sie sie jederzeit abholen können: Im Gegensatz zu den Banken können Sie bei unserem DWL-Deutsche Wertlager jederzeit über Ihr Gold verfügen.

Die Wirklichkeit sieht anders.

DWL Deutsche Wertlager GmbH-Schwund von rund 93 Prozent: Statt 7,3 Millionen Euro nur ein Wert von 0,5 Millionen Euro vorhanden.

 

Der Rechtsanwalt der DWL Deutsche Wertlager GmbH teilte vor wenigen Tagen den Goldkäufern in einer Rund-Mail mit:

Wie Sie wissen, hat meine Mandantin gegenüber ihren Gläubigern (hierbei handelt es sich überwiegend um Käufer und Verkäufer von Edelmetallen) Verbindlichkeiten in erheblicher Höhe. Diese bestehen teils in Geldzahlungen und teils in der Lieferung physischen Goldes.

Meine Mandantin ist derzeit nicht in der Lage, ihre sämtlichen Verbindlichkeiten vollständig zu tilgen. Vielmehr dürften sich ihre Verbindlichkeiten nach dem vorläufigen Ergebnis meiner Ermittlungen auf rund EUR 7.300.000,- belaufen.

Diesen Verbindlichkeiten stehen nach Mitteilung der Geschäftsführung Vermögenswerte in Höhe von lediglich etwa EUR 500.000,- gegenüber.

Diese Vermögenswerte werden von Herrn Asik persönlich zur Verfügung gestellt um damit zu arbeiten und Erträge zu erwirtschaften, mit denen die Forderungen der Gläubiger meiner Mandantin zumindest teilweise erfüllt werden können.

Die Gründe für die wirtschaftliche Lage meiner Mandantin sind vielfältig, dürften aber im Wesentlichen in der fehlerhaften Umsetzung des Geschäftskonzepts in der Vergangenheit liegen.

Die Geschäftsführung ist bemüht, ein Sanierungskonzept zu erarbeiten, benötigt aus insolvenzrechtlichen Gründen hierzu aber die Zustimmung der Gläubiger.

Die DWL Deutsche Wertlager GmbH hatte bereits am 2. Juli 2018 noch unter alleiniger Leitung von Gesellschafterin Heike Schneider beim Amtsgericht Rosenheim eine vorläufige Insolvenz angemeldet. Vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Florian Loserth aus Mühldorf am Inn in Bayern, Aktenzeichen: IN 201/18.

Am 12. Juli 2018 trat Heike Schneider als Geschäftsführerin zurück. Es übernahm als alleiniger Geschäftsführer ein Dietmar Bintz (60) aus Trier.

Am 13. Juli 2018 wurde die Insolvenz der DWL Deutsche Wertlager GmbH aufgehoben.

 

Seitdem bemühen sich Geschäftsführer Dietmar Bintz und Gesellschafter Erdogan Asik laut ihrem Anwalt um eine Sanierung.

Am 13. Juli 2018 gab Heike Schneider auch ihren Geschäftsposten beim Produktgeber Goldbarters GmbH auf. Ihr Nachfolger wurde Erdogan Asik.

Über ihren Anwalt bitten Bintz und Asik die DWL-Goldkunden um Zustimmung für ein Moratorium.

In der Rund-Mail vom Anwalt der DWL Deutsche Wertlager GmbH vor einigen Tagen bittet der Anwalt um Forderungs-Stopp:

Meine Mandantin bedauert die eingetretene Situation und bittet alle Gläubiger, derzeit von der Geltendmachung ihrer Forderungen abzusehen.

Das Schweigen auf diese Mitteilung wird als Zustimmung zu dem erbetenen Moratorium gewertet.

Stimmen die Goldkunden nicht zu, müsste die DWL Deutsche Wertlager GmbH Insolvenz anmelden.

Der Anwalt droht:

Bitte beachten Sie, dass von dem verteilbaren Anteil der Insolvenzmasse die Verfahrens- und Gerichtskosten abgezogen werden. Zudem können Kundenforderungen nicht vorrangig vor den Vergütungsansprüchen der Vermittler befriedigt werden.

Nach derzeitigem Stand würde die Quote jedes einzelnen Kunden faktisch gegen Null tendieren…

Allerdings wäre das Gold, das bereits im Eigentum eines Kunden steht, nicht von einem Insolvenzverfahren betroffen, da insoweit ein Aussonderungsrecht bestünde.

Nur gab es hier ja einen Schwund von fast 93 Prozent im Deutschen Wertlager in Kolbermoor.

Bei einer Insolvenz könnten sich die Gläubiger jedoch darauf verlassen, dass der Insolvenzverwalter genauestens übeprüft, wieviel Gold tatsächlich gehandelt wurde oder wo die Kundengelder tatsächlich landeten.

Erdogan Asik hat übrigens schon einen neuen Goldhandel aufgemacht.

Am 26. Februar 2019 gründete Erdogan Asik als Alleininhaber die Aunorm GmbH in der Max-Planck-Straße 13 im bayerischen Landsberg am Lech.

Weil man für einen Goldhandel oder für eine Goldeinlagerung in Deutschland lediglich eine Gewerbeerlaubnis braucht und somit nicht von der BaFin beaufsichtigt wird, beklagt der Berliner Fachautor und Jurist Dr. jur. Thomas Schulte am 14 Mai 2019 in der Samstagszeitung: “Jedermann kann ein Gold- und Silberlagergeschäft anbieten und kontrollfrei durchführen. Damit sind dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.” Nun denn…