Markus Braun kommt vor Gericht: Zwei Jahre nach der Wirecard-Pleite in Aschheim bei München hat gestern (21. September 2022) die 4. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München I die am 10. März 2022 eingereichte Anklage gegen den österreichischen Wirecard-Gründer und Ex-Vorstandschef Dr. Markus Braun (42, Foto) aus München und 2 weitere Angeklagte wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und anderer Straftaten unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen.
Florian Gliwitzky, Richter am Oberlandesgericht und Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München, gab dazu gestern bekannt: „Der Vorsitzende der 4. Strafkammer wird in Kürze Termine zur Hauptverhandlung bestimmen.“
Die Staatsanwaltschaft München I wirft Braun, seinem Bilanzchef Stephan von Erffa (48) aus Baldham bei München und dem Statthalter von Wirecard in Dubai, Oliver Bellenhaus (48) aus München, in der 474 Seiten starken Anklageschrift Bilanzfälschung, Marktmanipulation, Untreue in mehreren Fällen und gewerbsmäßigen Bandenbetrug vor.
Sie sollen seit 2015 die Bilanzen gefälscht und kreditgebende Banken um insgesamt 3,1 Milliarden Euro geschädigt haben – davon 1,7 Milliarden Euro an Krediten und weitere 1,4 Milliarden an Schuldverschreibungen.
Braun, der seit Juli 2020 in Untersuchungshaft sitzt, weist die Vorwürfe zurück.
Dr. Markus Braun sieht sich selbst als Opfer krimineller Machenschaften
Der einstige Milliardär ist durch den Kollaps seines Unternehmens selbst ruiniert worden, da er nahezu sein gesamtes Vermögen in Wirecard-Aktien angelegt hatte. Geschädigt wurden nicht nur Banken und Investoren, sondern auch zehntausende Aktionäre. Wirecard war nach dem Aufstieg in den DAX an der Börse 2018 zeitweise über 20 Milliarden Euro wert gewesen – dieses Kapital ist zerronnen.
Allerdings: An den Erfolg gekoppelte Dividenden an Dr. Braun in Höhe von 5,5 Millionen Euro
In der nun zugelassenen Anklageschrift vom 10. März 2022 heißt es: „Die Angeschuldigten handelten zudem, um sich selbst eine dauerhafte Einnahmequelle zu schaffen. Hinsichtlich des Angeschuldigten Dr. B. waren beispielsweise Teile der ihm zukommenden Vorstandsvergütung an die Wertentwicklung der Wirecard-Aktie gekoppelt. Er hielt zudem persönlich einen erheblichen Anteil des ausgegebenen Aktienkapitals (zuletzt ca. 7%), so dass er in entsprechender Höhe an den durch die Wirecard AG ausgeschütteten Dividenden – insgesamt ca. 5,5 Millionen Euro – profitierte. Gegenstand der Anklage sind insoweit 26 Fälle der Marktmanipulation, wobei sich aufgrund einer Gesetzesverschärfung zum 02.07.2016 hiervon 25 Fälle für die Angeschuldigten als Verbrechenstatbestand in gewerbs- und bandenmäßiger Form darstellen.“