Nun müssen die beiden “Wölfe von Zürich” hinter Gitter.
3,50 bis 7,50 Euro für Aktien, die nur einen Schweizer Rappen oder deutschen Cent wert sind. In Wolf of Wall Street-Manier haben Christian Walliker (50) mit seiner Züricher Firma Global Equity Associates AG und Artan Qelaj (34) aus Möriken-Wildegg mit seiner Züricher Firma Salfried AG zwischen 2012 und 2015 rund 1.500 Opfern – vor allem Rentnern – am Telefon für 56 Millionen Euro gehypte Aktien der Zuger Pharmafirma AmVac AG verramscht – für eine Provision von 50 bis 60 Prozent der verkauften Aktien. Die Aktionäre dagegen verloren alles.
Den Angerufenen wurde versprochen: Die AmVac AG würde bald mit einem Impfstoff gegen Ebola und Mitteln gegen Prostatitis und Vaginalinfektionen sowie gegen die Geschlechtskrankheit Trichomoniasis an die Berner Börse gehen. Auf Facebook wurde auch ein angebliches AMVAC-Labor (Foto) der inzwischen aufgelösten deutschen Tochter AmVac Research GmbH aus Planegg bei München gezeigt.
Bei Swissmedic wurde jedoch nicht ein einziges Medikament auf den Namen der Firma registriert. Die 2005 gegründete AmVac AG meldete 2016 Konkurs an. Ihr Unternehmensziel erreichte die AmVac gemäß der Anklageschrift aber nie. Sie war demnach seit der Gründung unterfinanziert und zeitweise illiquid, überschuldet und konkursreif. Die AmVac habe sich über Jahre im Kreis gedreht, sagte der Staatsanwalt. Es sei unwahrscheinlich gewesen, dass sie je einen Gewinn schreiben würde.
Dafür bekamen die Wölfe von Zürich nun die Quittung
Das Strafgericht Zug verurteilte am 30. August 2022 Christian Walliker wegen „Gehilfenschaft zum gewerbsmäßigen Betrug“ zu 4,5 Jahren Haft ohne Bewährung.
Bei ihm erkannten die Richter auf „widerrechtlich erlangte Vermögensvorteile“ von 1 Million Euro. Auf eine SMS-Anfrage des Züricher Insideparadeplatzes wollte Walliker am 7. September 2022 keinen Kommentar abgeben.
Lukas Hässig vom Insideparadeplatz beschrieb Christian Walliker 2019 noch so: „C., 47, gibt sich stets locker. Er läuft durch Zürichs Straßen, als wäre nichts geschehen. Trifft man ihn, schenkt er einem als erstes eine Flasche Wein.“
Dabei ist seine Firma Global Equity Associates AG laut BLICK aus Zürich nur ein Call-Center: „Eine Truppe von Verkäufern ohne Finanzausbildung dreht Privatanlegern wie Paul S. Aktien an. Auch Aleksandar Gavric (31), der Zwillingsbruder von Bachelor Vujo Gavric, arbeitete laut ‚Handelszeitung‘ für die GEA. Allerdings in der Administration, als Telefonverkäufer war er nicht unterwegs.“
„Die Verkäufer gehen extrem aggressiv vor“
„Die Verkäufer gehen extrem aggressiv vor und spinnen ein Netz von Lügen“ sagt S.’ Anwalt Reto Wildeisen. „Für unerfahrene Anleger ist es fast unmöglich, das zu durchschauen.“
Die von den Wölfen von Zürich im Call Center beschäftigten Telefonverkäufer waren junge Menschen, die vom Effektenhandel nichts verstanden. Weil sie keinen oder einen sehr tiefen Basislohn hatten, mussten sie viele Verkäufe abschließen.
Anrüchige Vorbilder
Person: Daniel Glasl
E-Mail Adresse: [email protected]
Betreff: Wir vertreten die Interessen von Herrn Artan Qelaj (Anwaltsvollmacht in der Beilage). In Ihrem Artikel https://www.gomopa.io/artikel/wertlose-amvac-aktien-haft-fuer-woelfe-von-zuerich-christian-walliker-und-artan-qelaj/ benennen Sie unseren Klienten sowohl im Titel als auch im Text namentlich und verlinken auf eine ihm zugehörige Webseite. Wir untersagen Ihnen namens unseres Klienten jegliche Namensnennung und Bildverwendung in diesem Zusammenhang.
Mit Ihrem Bericht verletzen Sie die berufliche Ehre und das Ansehen unseres Klienten in widerrechtlicher Weise. Nach dem anwendbaren Schweizer Recht sind Beschuldigte und durch ein Strafgericht Verurteilte in Medienberichten zu anonymisieren. Es geht nicht an, unseren Klienten öffentlich an den Pranger zu stellen, wie Sie das im Artikel tun.
Zudem hat jedermann Anspruch auf die Geltung als unschuldig, bis zum anderweitigen rechtskräftigen Urteil (Unschuldsvermutung). Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wie Sie anhand aller anderen Medienberichte (soweit ersichtlich) sehen, werden die Beschuldigten bzw. (nunmehr erstinstanzlich) Verurteilten in diesem Fall allesamt anonymisiert. Die Brückenfunktion der Medien zur Herstellung der sog. Justizöffentlichkeit dient einzig dem Informationsinteresse zum (guten) Funktionieren der Justiz. Keinesfalls dürfen Beschuldigte oder Verurteilte öffentlich gebrandmarkt und damit zusätzlich bestraft und geschädigt werden.
Sie sind für sämtliche bisherigen und noch weiter drohenden Folgen der vorgenannten widerrechtlichen Rufschädigung haftbar.
Ich ersuche Sie daher, unverzüglich alle Angaben zu unserem Klienten im besagten Bericht und insbesondere auch die Bezeichnung desselben in der obengenannten URL vollständig zu entfernen und ihn weder namentlich, mit Bild oder sonst wie erkennbar im Bericht zu erwähnen. Wir werden dies bis heute Abend spätestens 17 Uhr (Schweizer Zeit) prüfen.
Alle Rechte bleiben vorbehalten.
Dieses Schreiben und sein Inhalt sind nicht zur Publikation zugelassen.
Ich bitte Sie um kurze Empfangsbestätigung und stehe für Fragen zur Verfügung.