Mit manipulierten Aktiengeschäften, beispielsweise des Getränkeherstellers Swiss Chillmi AG aus dem schweizerischen Baar, erbeuteten die Aktienpusher Uwe Freiherr von Carnap, Robert Hofmann und Hrvoje Capin seit 2004 Millionenbeträge. Die kriminelle Bande wurde in einem Betrugsprozess vor dem Landgericht Wiesbaden zu teils empfindlichen Haftstrafen verurteilt.
Die Verjährung der ersten Straftaten aus dem Jahr 2004 drohte bereits, als die Staatsanwaltschaft zuschlug und die drei Tatbeschuldigten Uwe Freiherr von Carnap, Robert Hofmann und Hrvoje Capin in Untersuchungshaft steckte. Der Vorwurf der Ermittler: Betrug.
Die Bande hatte in großem Maßstab Privatanleger angeworben und diesen unter Vorspielung falscher Tatsachen quasi wertlose Aktien des Getränkeherstellers Swiss Chillmi AG angedreht. Den Kunden wurde suggeriert, dass innerhalb kürzester Zeit hohe Renditen erzielbar seien.
Nachdem die Empfänglichkeit des Kunden getestet war, begann Phase 2 der Abzocke. Die Verkäufer fuhren Märchen von Großkonzernen und milliardenschweren Scheichs auf, welche angeblich Interesse an den Aktienpaketen hätten. Allerdings müssten Anleger größere Summen in die Hand nehmen, um an den Geschäften partizipieren zu können.
Für die unbedarften Anleger endete das Investment im Desaster. Am 26. Juni 2008 eröffnete das Gericht das Konkursverfahren über die Chillmi AG. Am 21. Oktober desselben Jahres wurde das Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt. Da auch die zwei Millionen Euro Stammkapital vollständig aufgezehrt waren, mussten die Aktionäre einen Totalverlust hinnehmen.
Die Wirtschaftskammer des Landgerichts Wiesbaden sah die Schuld der drei Angeklagten als erwiesen an und sprach entsprechende Urteile.
Am härtesten erwischte es Robert Hofmann, der mit der Betrügerei nichts zu tun gehabt haben will und seine Unschuld bis zum Schuldspruch beteuerte. Die Richter verurteilten ihn zu vier Jahren und sechs Monaten Haft und einem Berufsverbot für Kapitalanlagegeschäfte für fünf Jahre.
Uwe Freiherr von Carnap wurde wegen seines frühzeitigen Geständnisses etwas milder behandelt und erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten sowie ein Berufsverbot für drei Jahre aufgebrummt.
Der dritte Verurteilte, Hrvoje Capin, wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und befindet sich auf freiem Fuß. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.