Lotto 30007. Oktober 2014 | 18:03 | Lesedauer ca. 7 min | Autor: GoMoPa-Redakteurin CR

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Betreiber der Telefonabzocke “Lotto 3000”


Die Spielgemeinschaft “Lotto 3000” zockte jahrelang ahnungslose und meist ältere Opfer mit angeblich übers Telefon abgeschlossenen Verträgen ab. Tatsächlich wurden den Geschädigten lediglich zusammenhangslose Fragen gestellt, die später zu einem vermeintlichen Vertragsabschluss zusammengeschnitten wurden. Als sich viele Betroffene weigerten, die geforderten Summen zu begleichen, setzten die Betreiber von “Lotto 3000” auf Telefonterror. Mit automatisierten Drohanrufen und reihenweise Mahnschreiben wurden die Opfer zur Zahlung genötigt. Nach mehr als 1.000 Strafanzeige erhebt die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen die Betreiber.

 

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat nach umfangreichen Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Betrugssystem “Lotto 3000” gegen vier Personen aus Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen Anklage beim Landgericht Mannheim erhoben. Den vier Beschuldigten wird Erpressung, strafbare Werbung und Betrug in einer Vielzahl von Fällen vorgeworfen. Bei den zwei weiteren Angeschuldigten handelt es sich um den Betreiber und die Leiterin eines Call-Centers.

 

Die Spielgemeinschaft "Lotto 3000"

Die Spielgemeinschaft “Lotto 3000”

 

Die Zahl der Geschädigten liegt über 30.000, davon rund 5.000, die älter als 80 Jahre sind. An sie wurden insgesamt 42.362 Mahnungen verschickt, allein 9.442 davon mit dem Absender des beschuldigten Rechtsanwalts Georg Meyer-Wahl aus Heidelberg. Insgesamt 15.547 Personen waren von Drohanrufen betroffen. Sechs Geschädigte mussten mehr als 1.000 Anrufe ertragen, weitere 102 Geschädigte mehr als 500. Für die Anklageerhebung wurde das Verfahren auf rund 1.000 Geschädigte beschränkt. Peter Lintz, Erster Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Mannheim und zuständig für Wirtschaftsstrafsachen erklärt dazu:

Die zwei Haupttäter, darunter der Rechtsanwalt aus Heidelberg, sollen im Jahr 2011 über vier verschiedene Call-Center unter Angabe falscher Versprechen eine angebliche Lottospielgemeinschaft “Lotto 3000” an meist ältere Leute im Bundesgebiet vertrieben haben. Gesetzlich vorgesehene Widerrufsmöglichkeiten seien bewusst verschleiert und mit Zustimmung der Betroffenen aufgenommene Telefonate durch digitales Schneiden manipuliert worden. Sofern sich die Geschädigten weigerten, geforderte Gelder zu bezahlen, sollen ihnen Mahnungen und Anwaltsschreiben mit einer aufgebauten Drohkulisse übersandt worden sein. Darüber hinaus sollen die Angeschuldigten ein System des “Telefonterrors” eingeführt haben, wonach nicht zahlungswillige Geschädigte durch automatische Bandansagen und fortwährende Anrufe mit inhaltlich immer drastischeren Ansagen zu Zahlungen gebracht werden sollten.

Gelockt wurden die Opfer zunächst mit der fingierten Mitteilung, sie hätten einen Gutschein eines bekannten Versandhändlers in Höhe von 100 Euro gewonnen. Nebenbei wurde die angebliche Lottogemeinschaft “Lotto 3000” beworben und verkauft. Abgesehen hatten es die Glücksspiel-Abzocker dabei vorwiegend auf Senioren. Sie gaukelten ihnen eine lukrative Teilnahme an einer Spielgemeinschaft vor, in dem sie versprachen, sie bei hunderten Gewinnspielen anzumelden. Ein Großteil dieser Gewinnspielanmeldungen fand nie statt, aber um den Vertrieb des Produktes ging es den Betreibern von “Lotto 3000” auch nie. Sie hatten es lediglich auf die Daten der Opfer abgesehen und ließen dann auch ohne gültigen Vertragsabschluss Forderungen von den Konten abbuchen.

Durch eine irreführende Gesprächstaktik wurden die Opfer im weiteren Verlauf veranlasst, möglichst oft mit “Ja” zu antworten, um das hinterher in einer zusammengeschnittenen Audiodatei als Nachweis eines Vertragsabschlusses zu verwenden. Das Unternehmen verlangte dann einen monatlichen Beitrag von 69 Euro für eine Laufzeit von mindestens drei Monaten. Beschwerden konnten die Geschädigten nur an eine kostenpflichtige Hotline richten, bei der sie lediglich eine automatische Bandansage zu hören bekamen. Dort hieß es dann, man könne ihnen aus Datenschutzgründen keine weitere Auskunft erteilen.

Wenn sich die Opfer wehrten oder die Zahlung verweigerten, wurden sie mit automatisierten Drohanrufen eingeschüchtert. So hieß es in den Bandansagen unter anderem:

Mein Chef ist mir heute Morgen über den Weg gelaufen und er war wirklich stinksauer. Er schrie: Wenn dein Kunde jetzt nicht sofort bezahlt, dann schmeiß ich dich raus, und zwar eigenhändig. Das wird echt schlimm für dich und schmerzhaft. Ich war wirklich schockiert, konnte überhaupt nicht antworten und deswegen rufe ich Sie heute an, denn von Ihnen fehlt noch immer Geld. Überweisen Sie jetzt und Sie werden glücklich.




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