Bilanz16. November 2012 | 23:14 | Lesedauer ca. 6 min | Autor: GoMoPa-Redakteur JS

kaputtes Bild – So wird die Bilanz aufgehübscht


An einer guten Jahresbilanz hängen oft dicke Boni (Extrazahlungen) an die Manager. Mit welchen legalen Tricks die Manager die Bilanz aufhübschen können, verriet Gerhard Bischof von der Grundsatzabteilung für Rechnungsfragen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG bei einem Seminar mit Wirtschaftsjournalisten in Berlin, an dem auch der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net teilnahm.

 

“Nehmen wir eine Mutter AG mit drei Kapitalgesellschaften als Töchter”, geht Bischof gleich in die Praxis. “Für die Boni fehlen dem Vorstand der Mutter AG noch 3 Millionen Euro auf der Aktivaseite. Da die Mutter AG die Töchter beherrscht, genügt ein Anruf beim Geschäftsführer der Kapitalgesellschaft Nummer 1, mit dem der Geschäftsführer um 11 Uhr zum Notartermin einbestellt wird. Die Tochter kauft der Mutter eine Lagerhalle für 13 Millionen Euro ab, die bei der Mutter AG mit 10 Millionen Euro in den Büchern steht. Das verbessert das Jahresergebnis der Mutter AG mal eben um die für die Boni benötigten 3 Millionen Euro.”

Und wenn der Geschäftsführer sich weigert?

Bischof: “Dann gibt es ein kurzes Ende. Die Mutter AG, die die Tochter zu 100 Prozent beherrscht, ruft eine Außerordentliche Gesellschafterversammlung ein. Erster Tagesordnungspunkt: die Abberufung des Geschäftsführers. Zweiter Tagesordnungspunkt: die Neubestellung eines anderen Geschäftsführers, der unbedingt eine neue Lagerhalle kauft.”

Aber macht sich der gehorsame Geschäftsführer nicht strafbar, wenn er zum Schaden seiner Gesellschaft 13 Millionen Euro für eine Zehn-Millionen-Euro-Lagerhalle bezahlt?

Bischof: “Die Kapitalgesellschaft darf die Lagerhalle nicht kaufen, wenn sie tatsächlich weniger wert ist als die von der Mutter verlangten 13 Millionen Euro. In dem Fall müsste der Geschäftsführer sein Amt niederlegen, wenn er sich nicht strafbar machen will. Aber sollte es ein Wertgutachten geben, das bescheinigt, dass die Lagerhalle in Wirklichkeit 15 Millionen Euro wert ist, und die Kapitalgesellschaft kauft für 13 Millionen Euro, hat sie sogar ein Schnäppchen gemacht. Sie könnte die Lagerhalle ja zum Wertgutachtenpreis weiterverkaufen und hätte ebenfalls ein gutes Jahresergebnis gemacht, dass sie dann sogar an die Mutter ausschütten könnte, was die Jahresbilanz der Mutter AG noch zusätzlich verbessern würde.”

Bischof weiter: “Liegt allerdings ein Wertgutachten vor, das aussagt, die Lagerhalle sei in Wirklichkeit nur 6 Millionen Euro wert, dann wäre der Kauf für 13 Millionen Euro ein Schrottimmobilienkauf. Der Geschäftsführer würde sich wegen Untreue gegenüber der Gesellschaft strafbar machen.”

Aber wer würde den kriminellen Deal bemerken?

Bischof: “Ein vom Aufsichtsrat der Mutter AG bestellter Wirtschaftsprüfer, der die Bilanz testieren soll, wird nur ein eingeschränktes Testat erteilen, wenn ihm der Geschäftsführer nicht schlüssig einen Supergeldeffekt vorrechnet, den er durch den Kauf der Lagerhalle für 13 Millionen Euro erzielen wird, obwohl die Halle nur 6 Millionen Euro wert ist. Kann er das nicht, und es bleibt beim Kauf, wird der Prüfer in sein Testat schreiben, dass der Wertansatz nicht nachgewiesen wurde. Zusätzlich muss der Geschäftsführer im Anhang zum Geschäftsbericht klar hineinschreiben, dass er eine Lagerhalle von der Mutter AG zum Preis von 13 Millionen Euro gekauft hat und dass der Zeitwert der Halle bei 6 Millionen Euro liegt. Nur dann unterschreibt der Prüfer das Testat. Wenn nicht, riskiert der Prüfer selbst drei Jahre Gefängnis.”

Zeigt der Wirtschaftsprüfer den Geschäftsführer an?

Bischof: “Nein, im Anhang der Bilanz ist ja der Sachverhalt öffentlich gemacht worden.”

Wer erstattet dann die Anzeige?

Bischof: “Der Insolvenzverwalter. Der wertet alle eigenartigen Transaktionen der letzten zehn Jahre aus. Wer hat wo von wem Immobilien bekommen und zu einen überhöhten Preis? Findet er etwas, erstattet er Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, die dann gründlich ermittelt.”

Was passiert, wenn keine Insolvenz eintritt?

Bischof: “Wo es keinen Kläger gibt, gibt es auch keinen Richter.”

Welche Bilanztricks gibt es noch?

Böse, aber ebenfalls legal, sei der Trick Sale und Lease back. Man kann eine Betriebsstätte, die man eigentlich nicht verkaufen kann, weil man sie unbedingt braucht, doch verkaufen und dann vom Käufer wieder zurückmieten.

Man verkauft also eine Betriebsstätte, die in den Büchern bei 200 Millionen Euro steht, für 230 Millionen Euro an eine Leasinggesellschaft und mietet sie dann in den nächsten 50 Jahren nicht zum Wert der 200 Millionen, sondern zum überhöhten Wert von 230 Millionen Euro zurück.

Für das Verkaufsjahr erscheint in den Büchern ein Jahresüberschuss von 30 Millionen Euro. Die Bilanz sieht noch besser aus, wenn man die Betriebsstätte nicht zurückleast, weil ja dann die Sachanlagen lediglich um 200 Millionen Euro weniger wurden, sondern wenn man die verkaufte Halle auf Raten wieder zurückkauft. Dann suggeriert man, dass die Firma 230 Millionen Euro in Immobilien investiert habe, obwohl es nicht wirklich eine Investition war. In Wahrheit habe ich lediglich die Zukunft belastet und das Unternehmen damit schlecht auf die Zukunft vorbereitet. Aber die diesjährige Bilanz mit einem Verkaufserlös von 30 Millionen Euro und einer Immobilieninvestition von 230 Millionen Euro ist Spitze. Eine legale Augenwischerei.

Ein Testat von einem Wirtschaftsprüfer gibt es dafür nur, so Bischof, wenn im Anhang drin steht: Wir haben eine Lagerhalle verkauft und über 20 Jahre oder länger zurückgemietet oder auf Raten zurückgekauft.

Um zum Bilanzstichtag eine hohe Eigenkapitalquote zu haben, werden gern auch mal Forderungen (Außenstände) an ein Factoring-Institut verkauft. Der Preis dafür ist, dass ich am Ende statt 70 unbezahlter Forderungen immerhin 67 bezahlte Forderungen habe, aber drei sind die Marge für die Factoringgesellschaft.

Auch Rechnungen erst nach dem Bilanzstichtag zu bezahlen, ist ein erlaubtes Mittel, um die Liquidität in der Bilanz besser aussehen zu lassen, als diese in Wirklichkeit ist.

Für Unternehmen kann es insbesondere bei Fremdfinanzierungen wichtig sein, dass das Eigenkapital nicht unter 50 Prozent sinkt. Droht dieser Fall, dann werden oft eigene Aktien zurückgekauft. Das verschlechtert zwar die Eigenkapitalquote, aber es rettet die Bonität und erhöht den Gewinn pro Aktie.

Auslagerung von Pensionsverpflichtungen

Besonders gut bekommt es einer Bilanz, wenn man mit einem Schlag die Pensionsverpflichtungen einer Firma verkaufen kann. Man ist dann die unsicheren Schulden in Form von Rückstellungen los, die ansonsten das Eigenkapital (Nettovermögen) der Firma belasten würden und jede Bilanz verschandeln.

Verspricht man einem 35jährigen Mitarbeiter, dass er ab 65 Jahre eine Betriebsrente von 60 Prozent seines Bruttos als Vizeabteilungsleiter bekommt und geht die Firma davon aus, dass der Mitarbeiter dann mindestens noch 15 Jahre dem Unternehmen erhalten bleibt, muss die Firma bei einem Brutto von jährlich 30.000 Euro 15 Jahre mal 18.000 Euro (60 Prozent vom Brutto), also 270.000 Euro, ansetzen und, weil noch 30 Jahre verbleiben, bis der Mann 65 Jahre alt wird, diese Summe durch 30 Jahre teilen, so dass pro Jahr eine Rückstellung von 9.000 Euro gebildet werden muss, die das Betriebsergebnis jährlich aufsteigend schmälern.

Diese Bürde kann bilanztechnisch durch den Verkauf der Pensionsverpflichtung durchbrochen werden. Im Englischen nennt man eine solche Auslagerung Contractual Trust Arrangements.

So etwas übernimmt dann meist eine exotische Firma mit Namen wie 57. Cayman West Gesellschaft.

Der Knackpunkt ist, dass der betreffende Mitarbeiter dem Verkauf der Pensionszusage an ein anderes Unternehmen zustimmen muss. Wann wird er nun einem Verkauf an eine ominöse Firma im Ausland zustimmen?

Nur unter zwei Bedingungen: Die eigene Firma muss bürgen, und sie muss, weil sie ja nun keine Rückstellungen mehr hat und bildet, das Geld über einen Pensionssicherungsfonds absichern.

Zahlt also die 57. Cayman West Gesellschaft die Pension nicht, muss die eigene Firma einspringen. Zahlt auch die nicht, dann muss ein Pensionssicherungsfonds einspringen.

In der Bilanz verschwinden nun zwar liquide Mittel für den Pensionssicherungsfonds, aber die sehr viel höheren Rückstellungen zur Tilgung künftiger Schulden fallen weg. Mit den vorhandenen Rückstellungen kann nun die 57. Cayman West Gesellschaft arbeiten und daraus die künftigen Pensionsmittel erwirtschaften oder auch nicht.

Die Auslagerung der Pensionszusagen ist aber nicht nur für ein gutes Jahresergebnis von Vorteil.

Deutsche Unternehmen werden wegen der hohen Rückstellungen für Pensionszusagen von amerikanischen Analysten immer wieder mit einem negativen Rating abgestraft, weil die amerikanischen Unternehmen keine Pensionsrückstellungen in den Bilanzen drin haben. Die Auslagerung der Pensionszusagen ist also für die Unternehmen von Bedeutung, die bei einer US-Bank einen Kredit aufnehmen wollen. Bei der Konstruktion Bürgschaft plus Pensionssicherungsfonds sind alle happy.

Schade ist für das Unternehmen nur, dass das Geld, das nun an den Pensionssicherungsfonds fließt, nicht mehr im Unternehmen investiert werden kann, um so den Gewinn zu erhöhen. Das ist dann der Preis für aktuelle Bilanzverschönerung. Und die Wahrscheinlichkeit für die Firma, Geld nachschießen zu müssen, wenn der Mitarbeiter 65 Jahre alt wird und die 57. Cayman West Gesellschaft nicht zahlt, ist ziemlich groß. Nun denn…




Noch kein Mitglied?

Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert



Noch kein Mitglied?

Artikel zum Thema
» Der EBIT-Trick in der Bilanz
» Kein Sinkflug für Unternehmenssteuern

Beitrag zum Thema
» Die meisten Betrüger arbeiten im Finanzbereich

Bleiben Sie informiert…
…jetzt registrieren!

Mit unserer Mitgliedschaft können Sie durch exklusive Informationen und die damit einhergehende Betrugsprävention bares Geld sparen.

Registrieren

Sie haben Einwände …
gegen Inhalte oder Aussagen eines Artikels ... ?

Sparen Sie sich Rechtsanwaltskosten und treten in Direktkontakt zu uns!

Direktkontakt

Nachdruck, Aufnahme in Onlinedienste sowie Internet und Vervielfältigungen auf Datenträger wie USB, CD-ROM, DVD-ROM etc. nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch GoMoPa®. Nutzungsrechte sind ganz oder teilweise zu erwerben. © SECRETUM MEDIA LLC.

Fehler / Problem mit Artikel melden Artikel teilen Drucken

Bleiben Sie informiert…
…jetzt registrieren!

Mit unserer Mitgliedschaft können Sie durch exklusive Informationen und die damit einhergehende Betrugsprävention bares Geld sparen.

Registrieren

Schlagwörter:
Kategorien:

Kategorien zum Thema

Allgemeines

Zu den Artikeln

Aufklärung

Zu den Artikeln

Erfahrung mit

Zu den Artikeln

Hauptkategorien

Private - Zugang

Zu den Artikeln

Kapitalanlagen

Zu den Artikeln

Immobilien

Zu den Artikeln

Edelmetalle

Zu den Artikeln

Versicherungen

Zu den Artikeln