Der 2006 gegründeten Münchener Dachimmobilienfonds SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorge KG ist an keiner Immobilie als Sachanlage beteiligt. Er investierte nur in weitere Fonds als Finanzanlagen. Und die sind so verlustreich, dass nun im Jahr 2014 den vielen stillen Teilhabern gar kein Auseinandersetzungsguthaben zur Auszahlung zur Verfügung steht, wie der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net vor einem Monat berichtete.
Die von der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte gegründete Schutzgemeinschaft für SHB-Anleger (sie wurde 2007 gegründet, hat mehr als 600 Mitglieder) gelang für ein Ehepaar, das 195.000 Euro für den SHB Altersvorsorgefonds gezeichnet hat, fast den gesamten Betrag erstmalig von der Fondstreuhänderin zurückzuklagen: der Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH unter Geschäftsführung von Ralph Pittroff aus Kulmbach (Rebenstraße 39).
Alleiniger Inhaber ist Karsten Hartmann aus München. Ihm gehört auch zu 100 Prozent die Artus Steuerberatungsgesellschaft mbH in München.
Zu jeweils rund 90 Prozent gehören Karsten Hartmann die Aschheimer Immobilienzielfonds SHB Innovation Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Deutschland KG, Einzelhandelsportfolio Süddeutschland KG, Renditefonds 6 KG, Renditefonds 6 Objekte Ehingen KG, Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds KG, Einzelhandelsportfolio Bayern und Baden-Württemberg KG und rund zur Hälfte Fürstenfeldbruck und München Besitz KG.
Das Münchener Landgericht I hat jetzt die Treuhänderin des SHB Altersvorsorgefonds zur Zahlung von insgesamt 194.250 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Rechtsanwältin Maren Beckmann von der Kanzlei GRÖPPER KÖPKE schildert den Fall so: