Seit Ende der 90er Jahre arbeiten Bank- und Kapitalmarktrechtler die Schrottimmobiliengeschäfte der Steuerberatungsgesellschaften SSB, CBS und KT auf. Die Köpfe der Betrugsmasche waren die Steuerberater Robert Schweigert, Wolfgang Bündgen und der Rechtsanwalt Dietrich K. Eckart. Finanziert wurden die betrügerischen Geschäfte mit überteuerten Immobilien häufig von der Deutschen Bank (DB). Um sich vor Schadenersatzforderungen zu wehren, verrannten sich die DB-Juristen unlängst mit einer ungewöhnlichen Abwehrstrategie, indem sie das Gericht über den Kreditmodus belegen. Als Folge hagelte es Strafanzeigen wegen Prozessbetrugs gegen die DB-Vorstände Jürgen Fitschen (66), Anshua Jain (52) und weitere Verantwortliche der Deutschen Bank.
Ab Anfang der 1980er hatten die Steuerberater und Vertriebsprofis Robert Schweigert und Wolfgang Bündgen, gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Dietrich K. Eckart eine betrügerische Geschäftsidee. Unter dem Label “vollfinanzierte Wohnanlagen als Altersvorsorge- und Steuersparmodelle” wurden überteuerte Eigentumswohnungen als Anlageobjekt an Privatanleger verkauft.
Mit aggressiven Werbemethoden, insbesondere Klinkenputzen, wurden die Kunden mittels Haustürgeschäften überrumpelt und dazu überredet in Steuersparimmobilien zu investieren. Wie so oft im Vertrieb von Schrottimmobilien wurde zeitlicher Druck ausgeübt – es seien nur wenige Objekte vorrätig und “zufällig” ein Notartermin, auch gerne am Wochenende, frei.
Dabei fing die Aufarbeitung des Immobilienskandals eher unglücklich an. Der als sehr bankenfreundlich geltende XI-Senat des Bundesgerichtshofs hatte 2001 in einem weitbeachteten Urteil die Haftung der deutschen Banken massiv eingeschränkt. Der damals Vorsitzende Richter Dr. Gerd Nobbe (71) negierte die Haftung der Banken für die Geschäfte mit ihren Kunden, obwohl die Banken nur offensichtlich nichtige Vollmachten vorweisen konnten. Die Nobbe unterstellten Richter des Senats für Bank- und Kapitalmarktrecht, die selbst beim Essen in der Kantine den Vorsitzenden um Erlaubnis zum Reden beten mussten, trugen die Rechtsauffassung des Vorsitzenden trotzdem über Jahre mit.