Es sind gleich drei aktuelle Urteile, die sich mit den dubiosen Immobiliengeschäften von Großbanken – Deutsche Bank, Commerzbank und WGZ-Bank – beschäftigen. Die Richter sprachen sich in allen Fällen für die geschädigten Anleger aus, die Opfer einer Schrottimmobilienbande wurden. Mit im Boot waren neben den finanzierenden Bankhäusern, die Treuhandgesellschaften CBS Steuerberatungsgesellschaft mbH und SSB Beratungsgesellschaft mbH sowie die Rechtsanwaltskanzlei Eckart, Köster & Kollegen.
Die Abzocke mit überteuerten Immobilien lief seit 1992 exzellent. Die Vertriebstruppen der mittlerweile inaktiven CBS Steuerberatungsgesellschaft mbH und SSB Beratungsgesellschaft mbH, beide ansässig in der Pipinstr. 16, 50667 Köln, und deren angehängte Vertriebe konnten, nach Schätzungen von Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich, etwa 150.000 solcher sogenannten Schrottimmobilien zu einem durchschnittlichen Preis von rund 50.000 Euro an den Mann bringen. Der maximale Streitwert aller Fälle summiert sich entsprechend auf bis zu 7,5 Milliarden Euro.
Das Konzept der Bande, um die Initiatoren Wolfgang Bündgen (60) aus Bergisch-Gladbach und Werner Robert Schweigert (64), ebenfalls aus Bergisch-Gladbach war offensichtlich nicht darauf ausgelegt, den Kunden eine vollfinanzierte und “bankgeprüfte” Immobilie als Altersvorsorge anzudienen, sondern vielmehr maximale Provisionen und Gebühren aus den unbedarften Anlegern herauszupressen.
Rechtsanwalt Reiner Fuellmich, der sich seit langem mit den Geschäften der SSB- und CBS- Unternehmen beschäftigt, ist der Meinung, dass die Immobilien “nur Trojanische Pferde für völlig wertlose Provisionen und Gebühren, die die Drahtzieher dieser Modelle (SSB; CBS; KT; Gocksch, Michels & Partner, Dr. Gerbig und wie sie alle heißen) für sich selbst, die jeweils finanzierende Bank und den Vertrieb auf die Kaufpreise aufkalkuliert hatten.”
Mit aggressiven Werbemethoden, insbesondere Klinkenputzen, wurden die Kunden mittels Haustürgeschäften überrumpelt und dazu überredet in Steuersparimmobilien zu investieren. Wie so oft im Vertrieb von Schrottimmobilien wurde zeitlicher Druck ausgeübt – es seien nur wenige Objekte vorrätig und “zufällig” ein Notartermin, auch gerne am Wochenende, frei.
Die Vertriebler hatten natürlich eine “stressfreie” Option im Gepäck. Die Anleger müssten nur einen Vertrag mit einem angeblich unabhängigen Treuhänder unterschreiben, nämlich mit der CBS oder SSB. Kaum unterschrieben wurden die Treuhandverträge genutzt, um überhöhte Darlehenssummen im Namen des Treugebers aufzunehmen und im Anschluss die üppigen Provisionen an alle Mittäter zu verteilen.
Rechtsanwalt Fuellmich erklärt das System:
Das war der Einstiegsbetrug, beziehungsweise die Einstiegstäuschung: Der angeblich unabhängige Treuhänder hatte in Wahrheit den Verkaufsprospekt erstellt, den Vertrieb geschult und er war Darlehensvermittler der Bank. Vor allem hatte er – in seiner wahren Rolle als Initiator und Vermarkter der Wohnanlage – für sich selbst und seine Geschäftspartner (Bank und Vertrieb) eine Vielzahl von wertlosen Provisionen und Gebühren auf den Kaufpreis kalkuliert und damit den Kaufpreis verdoppelt. Nachdem Sie mit Ihrer auf diesem Betrug beruhenden Bevollmächtigung “den Bock zum Gärtner gemacht” hatten, nutzen diese Scheintreuhänder die Vollmacht, um die vorher aufkalkulierten Provisionen und Gebühren im Sinne eines Vollmachtsmißbrauchs (= Vollmacht wird zu Ihrem Nachteil benutzt) zunächst im wahrsten Sinne des Wortes “greifbar” zu machen: Im betrügerischen Zusammenwirken mit den in alles eingeweihten Banken finanzierten sie diesen vollkommen wertlosen Müll (darunter auch die wucherisch hohe Innenprovision) und verdoppelten damit die Finanzierungssumme. Dann griffen sie aufgrund der erteilten Vollmacht auf diese durch die Finanzierung “greifbar” gewordenen Provisionen und Gebühren = die entsprechenden Darlehensbestandteile zu und verteilten das Geld an sich selbst, die Bank und den Vertrieb.
Gerichte setzen dem Treiben der Deutsche Bank vorerst ein Ende.