Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag, den 27. November 2014, ein weitreichendes Grundsatzurteil erlassen. Demnach ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dazu verpflichtet, geschädigten Anlegern der inzwischen verstaatlichten Hypo Real Estate (HRE) interne Prüfungsdokumente zur Verfügung zu stellen. Die Anleger können diese Dokumente dazu nutzen, um in ihren Zivilverfahren mögliche Schadenersatzansprüche gegen die HRE geltend zu machen.
Die Hypo Real Estate galt nach der Übernahme der Depfa Bank plc als größter deutscher Spezial-Immobilienfinanzierer. Als die Krise am US-Immobilienmarkt sich auch auf Deutschland ausweitete, behauptete der damalige HRE-Chef Georg Funke im November 2007 im Handelsblatt noch, seine Bank sei “aus der Marktkrise der vergangenen Monate gestärkt hervorgegangen”.
Wenige Wochen später, am 18. Januar 2008, gab die HRE in einer Ad-hoc-Mitteilung eine außerordentliche Abschreibung auf forderungsbesicherte US-Wertpapiere (CDOs) in Höhe von 390 Millionen Euro bekannt, woraufhin die Aktie an der Frankfurter Börse um 35 Prozent einbrach. Daraufhin beauftrage die Deutsche Bundesbank die BaFin mit der umgehenden Überprüfung der in München ansässigen HRE-Tochterfirmen – der Hypo Real Estate Bank AG und die Hypo Real Estate International AG. Am 25. Februar weite die BaFin die Überprüfung auch noch auf eine weitere HRE-Tochter, die DEPFA Deutsche Pfandbrief AG in Frankfurt am Main, aus.
BaFin prüfte Hypo Real Estate nach Millionabschreibung
Die Überprüfung der BaFin dauerte knapp zwei Monate. Aufgrund der damaligen Bestimmungen des Kreditwesengesetzes und geltender EU-Richtlinien führte die BaFin dabei jedoch nur eine Prüfung in eingeschränkter Form durch und prüfte explizit nicht die Liquidität der “systemrelevanten” Bank. Die BaFin machte das Bundesfinanzministerium bereits im Jahr 2007 darauf aufmerksam, dass die HRE in einer aufsichtsfreien Grauzone operierte und verlangte eine Gesetzesänderung. Doch das Finanzministerium reagierte erst im Februar 2009 und damit deutlich zu spät, wie Der Spiegel berichtet.