Commerzbank27. November 2014 | 15:50 | Lesedauer ca. 8 min | Autor: GoMoPa-Redakteur JS

Neues von der “Gurke”: Commerzbank zahlt Schadenersatz


Vor zwei Wochen wurde der Verkauf der einzigen Immobilie des notleidenden IVG Euroselect Fonds XIV GmbH & Co. KG bekannt gegeben. Trotz des Verkaufspreises von 919 Millionen Euro für das Londoner Bürohaus “The Gerkin” (Die Gurke) droht den Anlegern der Totalverlust. Ein aktuelles Urteil der Rechtsanwaltskanzlei Nittel gegen die Commerzbank bringt neue Hoffnung. Das Urteil könnte zudem die gesamte Branche in Aufruhr versetzen.

 

Nur selten gibt es echte Innovationen in der Argumentation von Bank- und Kapitalmarktrechtsanwälten, die Schadenersatz für ihre Mandanten erstreiten wollen. Ein klassisches Beispiel ist die Kick-Back-Rechtsprechung des BGH, die erstmals in den 90er Jahren Anwendung fand und mittlerweile als Klassiker bei Berater- und Prospekthaftungsklagen gilt.

Eine ähnliche Signalwirkung könnte in Zukunft ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 17.10.2014 (Aktenzeichen: 2-21 O 339/13) entfalten. Rechtsanwalt Mathias Nittel hatte im Auftrag einer geschädigten Anlegerin des Immobilienfonds IVG Euroselect Fonds XIV GmbH & Co. KG eine Schadenersatzklage gegen die Commerzbank, wegen Fehlberatung eingereicht.

 

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Die Berater der Commerzbank hatten die Anlegerin nicht darüber aufgeklärt, dass die Treuhänderin des IVG Euroselect Fonds XIV GmbH & Co. KG, die Wert-Konzept Immobilienfonds Verwaltungsgesellschaft mbH (heute: PFM Private Funds Management GmbH), zur Konzernstruktur der Emittentin gehörte.

Im konkreten Fall hatten 9.000 Anleger über den Fonds IVG Euroselect Fonds XIV GmbH & Co. KG in das 180 Meter hohe Londoner Wahrzeichen “The Gerkin” investiert, ohne über die Verflechtung zwischen Emittentin und Treuhänderin informiert zu werden.

 

Trotz des erfolgreichen Verkaufs an den brasilianischen Bank-Tycoon Joseph Safra für 919 Millionen Euro, der von den finanzierenden Banken forciert wurde, werden die Anleger des IVG-Fonds aller Wahrscheinlichkeit einen Totalverlust erleiden – rund 207 Millionen Euro Kapital sind zumindest größtenteils verloren.

Unter Berufung auf ein mehr als 25 Jahre altes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 4. März 1987 (Aktenzeichen: IVa ZR 122/85) konnte der erfahrene Bank- und Kapitalmarktspezialist Nittel das Gericht davon überzeugen, dem Ansinnen seiner Mandantin auf wirtschaftliche Rückabwicklung ihrer Fondsbeteiligung nachzugeben.

Nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt am Main wurde die von Rechtsanwalt Nittel vertretende Anlegerin von der vermittelnden Commerzbank nicht vollumfänglich über die Risiken des Investments in den Immobilienfonds IVG Euroselect Fonds XIV GmbH & Co. KG aufgeklärt – und sprachen der Investorin Schadenersatz von mehr als 50.000 Euro zu. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, da die Commerzbank auf Revision verzichtete.

Das Urteil könnte Signalwirkung für die gesamte Branche entfalten.

 

Fast alle geschlossenen Fonds arbeiten mit Treuhandgesellschaften, die eng in die Konzernstrukturen eingebunden sind. Grundsätzlich könnte das aktuelle Urteil in Kombination mit dem BGH-Urteil von 1987 richtungsweisend sein.

Sollte die Rechtsprechung des Landgerichts Frankfurt am Main von anderen Gerichten bestätigt werden, müsste die gängigen Treuhandkonstruktionen überdacht und nahezu alle Prospekte am Markt mit einem Nachtrag versehen werden.

GoMoPa.net sprach mit Rechtsanwalt Mathias Nittel über die Konsequenzen des aktuell erstrittenen Urteils:




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