Bernd Walleczek (63) hat sich auf dem Finanzmarkt einen zweifelhaften Namen durch den Vertrieb dubioser Produkte gemacht. Seit Jahren vermittelt er über die Multi-Invest Gesellschaft für Vermögensbildung mbH vermeintlich günstige Angebote, die sich für die Anleger im Nachhinein als teurer Albtraum herausstellen. Nun formiert sich Widerstand gegen die Goldsparpläne der Multi-Invest und auch die Staatsanwaltschaft interessiert sich wieder für Bernd Walleczek.
Bernd Walleczek vertreibt mit seiner Firma Multi-Invest Gesellschaft für Vermögensbildung mbH die Produkte der Sutor-Bank. Ab 50 Euro im Monat können Privatkunden in Sachwerte, insbesondere Edelmetalle investieren. In Form von Wertpapiersparplänen mit monatlicher Einzahlung oder auch als Wertanlage auf Basis von Einmalzahlungen können die Investments getätigt werden. Das Portfolio der Multi-Invest deckt quasi das gesamte mögliche Anlagespektrum ab, sogar ein Goldsparplan für Kinder wird angeboten. So heißt es auf der Webseite:
Der Goldsparplan der Sutor Bank für die wichtigste Zielgruppe – die Kinder. Bereits mit kleinen monatlichen Beträgen (ab 25 Euro) in physisches Gold investieren. Ermöglichen Sie Ihren Kindern eine goldige Zukunft ohne finanzielle Sorgen.
Das Handelsblatt nahm die Goldsparpläne von Multi-Invest im August 2011 unter die Lupe und kam zu einem eindeutigen Ergebnis:
Wer bei Multi Invest zehn Jahre lang 100 Euro im Monat einbezahlt, muss erst einmal 1500 Euro Provision hinblättern. Damit gehen die ersten 15 Monatsbeiträge schon einmal verloren. Fließt dann endlich jeder Monatsbeitrag voll in die Goldanlage, wird er in Ein-Gramm-Barren investiert. Die sind allerdings deutlich teurer als größere Barren. Der Sparer würde deutlich besser fahren, wenn er sein Geld so lange ansammeln würde, bis er sich einen 50-Gramm-Barren kaufen kann.
Die Zahl der Anleger, die sich von der Multi-Invest Gesellschaft für Vermögensbildung mbH und der dahinterstehenden Sutor Bank bezüglich der anfallenden Kosten falsch informiert fühlen, nimmt stetig zu. Geschädigte schließen sich bereits zu Interessensgemeinschaften zusammen, um gegen die Unternehmen vorzugehen. Rechtsanwältin Danuta Wiest von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner vertritt geschädigte Multi-Invest-Anleger:
Multi Invest schließt mit Kunden eine Vermittlungsvereinbarung. Darin lässt sich die Multi Invest zum Beispiel mit der Vermittlung eines Altersvorsorgevertrages z.B. mit einer Bank beauftragen. Dafür erhält die Multi Invest vom Kunden eine Vermittlungsgebühr. Die Vermittlungsgebühr beträgt bis zu 7,95 Prozent der Beitragssumme. Diese Vereinbarung ist zu erfüllen, egal ob der vermittelte Vertrag geändert oder vorzeitig beendet wird. Wenn die Kunden also vorzeitig aussteigen oder es aus anderen Gründen zur Nichtfortführung des vermittelten Vertrages kommt, verlangt Multi Invest trotzdem das Geld für die Vermittlung in “vereinbarter” Höhe. Eine Vielzahl von Kunden, deren Verträge vorzeitig beendet wurden oder aus anderen Gründen nicht mehr bestehen, werden von Multi Invest auf Erfüllung der Vermittlungsvereinbarungen in Anspruch genommen. Die Forderungen werden nachhaltig beigetrieben, selbst wenn die Einrede der Verjährung geltend gemacht werden kann.
Inzwischen interessiert sich auch die Staatsanwaltschaft für die Geschäftspraktiken des Bernd Walleczek. Gegen ihn wurden mehrere Straf- und Geldwäscheanzeigen eingereicht und die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt nun in der Sache, wie der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net in Erfahrung brachte.
UPDATE 1 vom 8. September 2014:
Antwort der Staatsanwaltschaft Frankfurt, Oberstaatsanwältin Nadja Niesen:
Es liegen zwar einige Straf- bzw. Geldwäscheverdachtsanzeigen gegen Bernd Walleczek vor, die Geschäftsgebaren der Multi-Invest GmbH sowie der Multi-Invest Sachwerte GmbH stehen insoweit aber nicht im Fokus der Ermittlungen. Wann mit dem Abschluss der Ermittlungen gegen Bernd Walleczek zu rechnen ist – gegen Alexander W. richten sich die Ermittlungen im Übrigen bislang nicht – lässt sich derzeit nicht absehen.
UPDATE 2 vom 9. September 2014:
Antwort der Staatsanwaltschaft Würzburg, Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen:
Soweit Bernd Walleczek in einem Ermittlungsverfahren aus dem Jahr 2011 zur Last lag, seit Ende des Jahres 2007 als Aufsichtsrat der Firmen Akura Kapital Management AG und Akura II. Kapital Management AG mit Sitz in Würzburg, den Verantwortlichen dieser Firmen in der Zeit von Oktober 2006 bis Oktober 2010 bei der fortlaufenden, erkennbar betrügerischen Anlegerwerbung dadurch behilflich gewesen zu sein, dass er den Vertrieb von Beteiligungen an den Akura-Firmen unterstützte, indem die von ihm geleitete Firma Multi Invest Gesellschaft für Vermögensbildung mbH Vermittlerprovisionen vorfinanzierte, wurde das Verfahren im Jahr 2012 nach § 153 a StPO gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Zum Ausgleich dieser Vorfinanzierungsleistungen hatte die Firma Multi Invest GmbH in der Zeit seit dem 16.05.2008 insgesamt 731.070, 17 EUR erhalten. Das Verhalten wurde rechtlich als leichtfertige Geldwäsche gemäß § 261 Abs.2, Abs. 1 Nr. 4a, Abs. 5 StGB gewürdigt.