Volker Tabaczek18. Juli 2017 | 11:42 | Lesedauer ca. 3 min | Autor: GoMoPa-Redakteur JS

Mount Whitney: Das nächste Urteil gegen Volker Tabaczek wegen vorsätzlicher unerlaubter Handlung


Nun geht es gegen den Boss der in Nevada angesiedelten Mount Whitney Stiftung Volker Tabaczek (56) mit Wohnsitzen in Gräbendorf bei Berlin und Negast/Steinhagen in Mecklenburg-Vorpommern, der laut Gericht vorsätzlich Millionen an Anlegergeldern zurückhält und sich dabei auch noch einer Verleumdungskampagne ausgesetzt fühlt, Schlag auf Schlag.

 

Seine geschädigten Anleger gewinnen einen Schadensersatzprozess nach dem anderen.

Erst am 22. Mai 2017 hat die 11. Zivilkammer am Landgericht Berlin Tabaczek wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.

 

Volker Tabaczek (56) aus Gräbendorf bei Berlin wurde am 22. Mai 2017 zur Rückzahlung von rund 27.300 Euro an einen Anleger des Private Placements der Mount Whitney Group aus Las Vegas verurteilt, da er laut Urteil, "in sittenwidriger Weise dem Kläger vorsätzlich Schaden zufügte, indem er durch Missbrauch seiner wirtschaftlichen Macht das Anlagegeld des Klägers vorenthält." Nun folgte am 5. Juli 2017 das nächste Schadensersatzurteil am Langericht Berlin wegen "vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" zugunsten eines Berliner Anlegers in Höhe von rund 32.000 EuroVolker Tabaczek (56) aus Gräbendorf bei Berlin wurde am 22. Mai 2017 zur Rückzahlung von rund 27.3 ... mehrVolker Tabaczek (56) aus Gräbendorf bei Berlin wurde am 22. Mai 2017 zur Rückzahlung von rund 27.300 Euro an einen Anleger des Private Placements der Mount Whitney Group aus Las Vegas verurteilt, da er laut Urteil, “in sittenwidriger Weise dem Kläger vorsätzlich Schaden zufügte, indem er durch Missbrauch seiner wirtschaftlichen Macht das Anlagegeld des Klägers vorenthält.” Nun folgte am 5. Juli 2017 das nächste Schadensersatzurteil am Langericht Berlin wegen “vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung” zugunsten eines Berliner Anlegers in Höhe von rund 32.000 Euro

 

Tabaczek muss einem hessischen Anleger 27.300 Euro nebst 5 Prozent Zinsen über dem Basissatz seit dem 7. Februar 2016 zurückzahlen, die der Anleger im Jahr 2013 im Vertrauen auf eine in Aussicht gestellte monatliche Verdoppelung seines Kapitals bei der US-amerikanischen Stiftung Mount Whitney Group mit Sitz in Las Vegas investiert hatte (Geschäftsnummer: 11 O 30/15), wie der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net berichtete.

Tabaczek hatte die weitere Nichtauszahlung des einst angenommenen Geldes gegenüber dem Anleger mit Strafanzeigen und Veröffentlichungen in der Presse begründet, die Tabaczek aber durch vorheriges Nichtzurückzahlen nach Ansicht des Gerichts doch selbst verursacht hatte. Dabei verwies Tabaczek auf eine Vertragskette, mit der nichts zu tun haben wollte, die er aber nach Erkenntnissen des Gerichts selbst geschaffen hatte.

Zum Beispiel, indem er die Vermittler schulte, wie sie das Geld der Anleger akquirieren und einer zwischengeschalteten TI Technologie und Investment Consulting Corporation unter Leitung des Mount Whitney Group Finanzchefs Michael Rudolf (66) aus Berlin Rudow zuführen sollten.

Nun das nächste Urteil vor dem Landgericht Berlin gegen Volker Tabaczek

 

Die 2. Zivilkammer verurteilte Volker Tabaczek am 5. Juli 2017 dieses Mal in Abwesenheit (Geschäftszeichen: 2 O 302/16), einem Anleger aus Berlin Lankwitz 31.699,40 Euro nebst vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten von 739,34 Euro und Zinsen seit 2013 beziehungsweise 2016 zu bezahlen.

Das Landgericht stellte fest, dass diese Zahlungsverpflichtung durch Tabaczek, “auf vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung beruht.”

Es ist bereits das 3. Urteil gegen Volker Tabaczek in Berlin

 

Im vorigen Jahr gab es ein 1. Zivilprozessurteil auf Schadensersatz gegen beide Verantwortliche: Tabaczek und Rudolf.

Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 31 O 101/15) hatte Tabaczek und Rudolf verurteilt, einer Anlegerin der in Berlin gegründeten Geschädigtengemeinschaft Tulpe 263 (25 Anleger, die in den letzten Jahren 9 Millionen Euro an die Mount Whitney Group eingezahlt haben) die Geldeinlage zurückzuzahlen. Das Geld sei auf das Konto der Mount Whitney Group eingezahlt worden und von dort auf ein Konto der Firma TI Incorporation von Michael Rudolf weitergeleitet worden. Beide konnten keinen Nachweis über die Verwendung des Geldes beim Landgericht Berlin vorlegen.

Tabaczek weigerte sich, einen Kontoauszug vorzulegen, so dass der Richter von einer Zweckentfremdung ausgehen musste und die Rückzahlung anordnete. Mount-Whitney-Finanzchef Rudolf vermietet eigentlich mit seiner Frau in Berlin-Rudow im Eigenheim Monteurszimmer.

Unabhängig davon ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft seit zweieinhalb Jahren in dem Fall unter dem Aktenzeichen 244 Js 1768/14. Anfang vorigen Jahres kam es bei Tabaczek und Rudolf zu Hausdurchsuchungen.

Inzwischen hat auch das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen Volker Tabaczek und dessen zweite Frau und Helferin Sofi Schützeichel aufgenommen, weil die beiden über die leere Vorratsgesellschaft Seascape LLC aus Las Vegas, die laut Handelsregistereinträgen und Firmenschildern der Mount Whitney Group zuzurechnen ist, in bar ein Doppelgrundstück direkt am Ostseestrand in Kühlungsborn anzahlten, um eine Villa Sofie zu errichten. Das Geschäft platzte, wie das Berlin Journal berichtete. Nun denn…




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