Der im Augenblick gefallene Goldpreis stellt keine Gefahr für die Altbesitzer von Gold dar. Darüber ist sich der Geschäftsführer der PIM Gold und Scheideanstalt GmbH Mesut Pazarci aus dem hessischen Heusenstamm mit seinem Strukturvertriebschef Julius Leineweber (Premium Gold Deutschland GmbH, 3.500 angeschlossene Händler) einig.
“Nur weil sich der Goldpreis derzeit auf einem niedrigen Level befindet, hat er seine Versicherungsfunktion nicht verloren! Im Gegenteil – der geringe Preis lockt geradezu zum Einstieg in den Markt. Zudem rechnen nicht nur wir bei PIM GOLD langfristig mit einem deutlichen Anstieg des Goldpreises”, sagte Julius Leineweber bereits Anfang diesen Jahres dem Handelsblatt.
Mesut Pazarci begründet den zu erwartenden Wiederanstieg des Goldpreises so:
Aufgrund der Erfahrungen von PIM GOLD wissen wir, dass der Goldpreis wie alle anderen Preise auch der Vermehrung der Weltgeldmenge folgt. Aktuell befindet er sich bei einem Wert von 1000. Ausgehend von der US-amerikanischen Geldmenge, läge der Preis momentan jedoch bei etwa 1.400 Dollar pro Feinunze. Natürlich ist damit nicht gesagt, dass der Goldpreis direkt auf dieses Niveau steigt. Es handelt sich vielmehr um eine absehbare Entwicklung.
Vertriebsboss Leineweber ergänzt:
Natürlich ist ein Mehrgewinn vorhanden! In Euro befindet sich der Goldpreis seit Anfang des Jahres 2015 auf einem unveränderten Niveau, wobei er in der Spitze sogar um 18 Prozent gestiegen ist. In derselben Zeit ist der US-Aktienmarktindex um 1 Prozent gefallen und der DAX um 6,9 Prozent gestiegen. Um eine wirklich aussagekräftige Schlussfolgerung zu ziehen, sind diese Zeiträume jedoch ohnehin zu kurz bemessen. Der Goldpreis ist seit der Einführung des Euro 1999 in dieser Währung um fast 300 Prozent gestiegen. Der DAX hat währenddessen um “nur” 112 Prozent zugelegt. Investoren sollten daher weiter in die Zukunft denken und sich am Verhältnis von Preis zu Wert orientieren, das bei Gold aktuell weit auseinander liegt.
Der aktuelle Run auf Gold gibt PIM Gold und Premium Gold Deutschland Recht: