Im Jahre 1997 legte die Düsseldorfer Lindner Gruppe den geschlossenen Immobilienfonds Medico Fonds Nr. 41 Objekt Gera KG am Firmensitz in der Emmanuel-Leutze-Straße 20 auf.
Der Name Medico im Fonds deutet schon daraufhin, wer die Zielgruppe der Emittentin Gebau Fonds GmbH sein sollte. Fondsgeschäftsführer und Unternehmensgründer Otto Lindner (85) aus Meerbusch, die Fondsverwalter Assessor Jurist Dirk Lindner (54) aus Meerbusch und Diplomkaufmann Jörg Lindner (56) aus Düsseldorf sowie Fondsmanager Werner Eck (64) aus Düsseldorf hatten es auf vermögende Ärzte und Apotheker abgesehen.
Die gewünschte Kundschaft fand man gleich auf dem Parkplatz gegenüber bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, kurz Apobank.
Die Apobank und die Vertriebe Bonnfinanz AG (gehört seit 2002 der Zurich Gruppe Deutschland) sowie die Deutsche Gesellschaft für Vermögensberatung mbH sollen den Medico Fonds Nr. 41, der in ein Einkaufszentrum in Gera, ein Wohn- und Geschäftshaus in Quedlinburg und in ein Hotel in Michendorf investierte, in einer Vielzahl als Altersvorsorgeprodukt verkauft haben.
Zur Begründung wurde den Anlegern, die als Kommanditisten mit einem Nominalbetrag plus 5 Prozent Agio beitreten sollten, folgendes gesagt, wie der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net von der Dresdener Anlegerschutz-Rechtsanwältin Kerstin Bontschev erfuhr:
Die Anleger wurden damit geworben, dass für 89 Prozent der kalkulierten Mieteinnahmen Endmietverträge vorliegen, und mit Steuervorteilen.
Die Gesellschaft wurde auf unbestimmte Zeit errichtet und sollte mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres, erstmalig zum 31. Dezember 2010, kündbar sein.
Doch nun wurden alle aktiven und auch die ausgeschiedenen Kommanditisten des Medico Fonds Nr. 41 von einem Gläubiger der Fondsgesellschaft, der Landesbank Baden-Württemberg, dazu aufgefordert, ihre erhaltenen Bar-Ausschüttungen und Steuervergünstigen an die Bank zurückzuzahlen.
Hintergrund ist, dass die Landesbank Baden-Württemberg dem Fonds einen Kredit in Höhe von 30 Millionen Euro gewährt hatte und den Kredit am 31. Dezember 2013 fällig stellte.
Und da der Fonds diese Summe nicht auf aufbringen konnte, hält sich die Landesbank Baden-Württemberg an die einzelnen Gesellschafter (Kommanditisten) schadlos.
Doch die erste Frage, die hier die Anlegerschutzanwältin Bontschev stellt, lautet:
Nun ist zunächst fraglich, woher die Gläubigerin der Gesellschaft Kenntnis hat von der jeweiligen Höhe der geleisteten Hafteinlage einschließlich etwaig erhaltener Barausschüttungen sowie Steuergutschriften.
Wir haben daher die Fondsgesellschaft sowie die Gebau Fonds GmbH, die das Fondsmanagement übernommen haben, angeschrieben und um Auskunft gebeten, ob die Unterlagen der Gesellschafter, einschließlich der Kapitalkonten weitergeleitet wurden, wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und an wen.
Weiterhin haben wir die Gebau Fonds GmbH aufgefordert mitzuteilen, warum das damalig aufgenommene Schweizer-Franken Darlehen unter Zwang konvertiert wurde in ein Euro-Darlehen.
Auf die Fragen, insbesondere nach dem Geheimnisverrat der Gesellschafterdaten und Kapitalkonten der einzelnen Gesellschafter, hat die Lindner Gruppe noch keine Antwort gegeben.
Was hat die Anlegerschutzanwältin als erste Maßnahme getan?
Bontschev: