Zwei Mal Hannover Leasing Fonds (Immobilie + Lebensversicherun). Zwei Mal Rückabwicklung durch Vertriebe wegen vermeidbarer Fehler.
Der Vertrieb Lange Vermögensberatung GmbH aus München (Tsingtauer Straße 105) stolperte über die eigene Telefonistin. Und die Fondsinitiatorin Hannover Leasing Investment GmbH (eine Tochter des luxemburgischen börsennotierten Immobilien-Investmanagers CORESTATE Capital Holding S.A.) aus Pullach stellte sich mit der hauseigenen Vertriebsgesellschaft Accontis GmbH Finanzanlagen und Beteiligungen aus dem Tower 185 in Frankfurt am Main (Friedrich-Ebert-Anlage 35-37) selbst ein Bein.
Die Lange-Telefonistin hatte die Prospektrisiken des Hannover Leasing Fonds Nummer 165 klein geredet. Und Accontis (inzwischen unterm Haftungsdach von Exporo.de aus Hamburg) vergaß beim Vertrieb des Fonds Hannover Leasing 182 Life Invest Deutschland II zu erwähnen, dass Ausschüttungen zurückgefordert werden können.
Bei beiden Fehlern verurteilte das Oberlandesgericht München Vermögensberater Lange und das Oberlandesgericht Frankfurt den Vertrieb Accontis jeweils in zweiter Instanz rechtskräftig zu Schadensersatz und Rückabwicklung an die klagenden Anleger.
Rechtsanwalt Alexander Weigert von der Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann aus Esslingen am Neckar bei Stuttgart, der beide Urteile erstritten hat, hält beide Urteile für richtungsweisend. Weil das nicht nur seine Mandanten mit Lange und Accontis so erlebt haben.
Fall 1: Michael Lange und der Fluch der Telefonistin
Da hat der alte Fonds- und Vertriebshaudegen Michael Lange (74) aus München sein Call Center ganz offensichtlich nicht im Griff gehabt.
Klar konnte niemand vom Vertrieb wirklich erahnen, dass das seinerzeit gerade erst fertiggestellte “Apollo Businness Center” in Bratislava in Tschechien im Herbst 2015 nicht mal 10 Jahre nach Auflage des Hannover Leasing Fonds Wachstumswerte Neues Europa 2 Apollo Business Center Bratislava, der das 2005 fertig gestellte Gebäude kaufte, derart schwerwiegenden Baumängel hatte, dass das Fondsobjekt schließlich nach behördlicher Anordnung aufgrund von Einsturzgefahr nicht weiter genutzt werden konnte. Die Mieter mussten ausziehen. Ein solches Szenario ist für die Anleger und die Fondsgesellschaft eine finanzielle Katastrophe.
Ein Prospektfehler lag nicht vor. Der Prospekt beinhaltete entsprechende Warnungen. Er wurde auch an den nun klagenden Anleger übergeben. Doch wenn die Vertriebstelefonistin den Anleger nach Zusendung der Unterlagen anschließend anrief und die Risiken kleinredete, konnte sich Michael Lange nicht mehr herausreden.
Er muss als geschäftsführender Gesellschafter (75 Prozent der Lange Vermögensberatung gehören ihm, 25 Prozent gehören Christa Lange) für den Fehler seiner Telefonistin haften und dem Anleger den Fondsanteil abkaufen (BGH, Az. 11 ZR 69/12).
Das OLG München kam zu dem Schluss (Urteil vom 12. Dezember 2018 (Az. 3 U 943/18):