Mit Spannung dürften heute die 161 Gläubiger der börsennotierten 5 Millionen Euro Penell-Mittelstandsanleihe das Urteil gegen Kurt Otto Karl Penell (58) aus dem hessischen Ober-Ramstadt durch das Landgericht Darmstadt erwarten.
Der Prozess um die Mittelstandsanleihe endete mit Bewährungsstrafe von 2 Jahren Haft.
“Der Angeklagte hatte keine aktive Rolle bei den Täuschungen, aber umfassende Kenntnis”, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Der 58-Jährige war geständig.
Schuldig als Mitwisser.
Da die 9. Große Strafkammer den geschäftsführenden Mehrheitsgeschäftsführer des Kabelgroßhändlers Penell GmbH aus der Bahnhofstraße 32 in Ober-Ramstadt als Mitwisser für schuldig befindet, einen erfundenen Kupferkabelschatz in Höhe von 7,4 Millionen Euro als Sicherheitsleistung für die Penell-Anleihe hinterlegt zu haben, haben es die Geldgeber leichter, Schadensersatzansprüche geltend zum machen.
Etwa gegen die Prospektverantwortlichen oder den Steuerberater oder den testierenden Hamburger Wirtschaftsprüfer TPW GmbH. Oder aber auch gegen die Hausbank DZ Bank, die ja bereits ein tatsächlich vorhandenes Kupferlager im Wert von 2,2 Milliionen Euro für einen 2 Millionen Euro Kredit als Pfand genommen hatte, aber die Anleihegläubiger wissentlich nicht darüber informiert hat, dass sie die Sicherheiten nicht erstrangig übertragen kann.
Dem Insolvenzverwalter Dr. Jan Markus Plathner aus Frankfurt am Main soll die DZ Bank bereits 600.000 Euro im Vergleichswege in die Insolvenzmasse gezahlt haben.
Eigentlich sollte die im Mai 2014 aufgelegte Anleihe fünf Jahre laufen und jedes Jahr ordentlich Zinsen abwerfen.
Doch kurz nach der Vollplatzierung der Anleihe im November 2014 trat die Gründerin des Unternehmens, Waltraud Penell (83), als Mit-Geschäftsführerin zurück, und ihr Sohn gab nach einer Inventur am 3. Dezember 2014 bekannt, dass es den Kupferschatz in der versprochenen Höhe gar nicht gab, wie GoMoPa berichtete.
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt nahm Betrugsermittlungen auf. Am 2. Februar 2019 folgte der Insolvenzantrag.
Oberstaatsanwalt Robert Hartmann, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt, teilte GoMoPa mit:
Die Anleihegläubiger sollen weder die versprochenen Zinsen in Höhe von 7,75% erhalten noch ihren Anleihebetrag zurückerhalten haben.
Am 10. Januar 2019 begann der Prozess. In seinem Abschluss-Plädoyer
am Dienstag (12. März 2019) schob Sohn Kurt Penell seiner Mutter die Schuld in die Schuhe.
Die Mutter konnte sich nicht verteidigen. Die 83jährige war wegen einer Erkrankung verhandlungsunfähig.
Sie soll nach Zeugenaussagen Bilanzbücher zerrissen haben und sich die Sache mit dem gar nicht vorhandenen Kupferschatz als Sicherheit für die so dringend notwendige Firmenanleihe ausgedacht haben.
Obwohl Kurt Pennell Mehrheitsgesellschafter ist, ihm gehören 94,12 Prozent der Firma und seiner Mutter nur 5,88 Prozent, und er außerdem seit 1991 genauso wie seine Mutter Alleinvertretungsrecht inne hatte, behauptet der Sohn nun vor Gericht, mit den Manipulationen am Warenbestand und der Kupfermenge in den Kabeltrommeln nichts zu tun gehabt zu haben.
Deshalb plädierte sein Verteidiger Dr. Christoph Kolb auf eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren, weil sein bislang nicht vorbestrafter Mandant nicht die treibende Kraft hinter den Manipulationen gewesen sei.
Die Staatsanwaltschaft hält dem ehemaligen Unternehmer vor, gewusst zu haben, dass es die Sicherheiten, die Anlegern versprochen worden waren, nicht gab. Sie verlangte 2 Jahre und 9 Monate Haft ohne Bewährung.
Der Angeklagte habe als Geschäftsführer Interviews zu der Anleihe gegeben – Börse Online, AnleihenFinder oder dem Investor Magazin.
Am Tag der Anleiheemission an der Börse, dem 25. Mai 2014, fragte ihn beispielsweise Börse Online: “Der Kupferwert am Lager übertrifft doch das gesamte Anleihevolumen…”
Kurt Penell:
Das stimmt. Stand 19. Mai [2014] hatten wir 1.436 Tonnen Kupfer am Lager. Das entspricht einem Kupferwert von 7,4 Millionen Euro. Selbst wenn der Kupferpreis einmal fallen sollte, dann ist die Anleihe noch lange nicht gefährdet.
“Wir haben festgestellt, dass es mehrere Täuschungen gab”, sagte Staatsanwältin Susanne Sever in ihrem Plädoyer am 12. März 2019.