Bei finanziellen Engpässen kann der Optionär auf sein Ansparkapital zurückgreifen und die schwierige Zeit überbrücken. So wirbt eine zwölf Jahre alte Geno Wohnbaugenossenschaft eG aus Baden-Württemberg noch heute auf ihrer Homepage um neue Einzahler.
Will man jedoch dieses Sicherheitsversprechen einer Teilauszahlung des angesparten Geldes in Notzeiten von der Geno Wohnbaugenossenschaft eG aus Ludwigsburg einlösen, dann will die Genossenschaft davon ganz plötzlich nichts mehr wissen.
Diese Erfahrung musste jedenfalls vor zwei Tagen eine Sparerin machen, die auf ihre Bitte einer Teilauszahlung von 22.000 Euro eine Absage bekam, obwohl sie schon mehr als 24.000 Euro angespart hatte. Allerdings ging es gar nicht um die Höhe der Teilauszahlung, sondern, dass so etwas gar nicht in den Verträgen stünde.
Die Diplomkauffrau aus Hessen hatte dem Vorstandsvorsitzenden der Geno Wohnbaugenossenschaft eG in der Pflugfelder Straße 22 in Ludwigsburg, Jens Meier (46) aus Obersontheim im Landkreis Schwäbisch-Hall, vor wenigen Tagen folgenden Brief geschrieben:
Mitgliedsnummer XXXXXX
Sehr geehrter Herr Meier,
ich befinde mich in einer finanziellen Notlage und benötige dringend mein Geld.
Wie die GENO Wohnbaugenossenschaft ihr Konzept bewirbt, ist das Konzept sicher.
Im Zitat der GENO heißt es:
“Bei finanziellen Engpässen kann der Optionär auf sein Ansparkapital zurückgreifen und die schwierige Zeit überbrücken.”
Ich denke dass diese amtlichen und öffentlichen Aussagen der Wahrheit entsprechen, ich brauche Euro 22.000,– zahlbar auf mein Konto bei der Frankfurter Volksbank.
Die übrigen Euro Stand Ende 2013 können Sie von mir aus verrechnen.
Ich erwarte den Geldeingang bis spätestens Mittwoch, den 4. Februar 2015.
Mit freundlichen Grüßen
Update vom 10. Februar 2014 – Stellungnahme von Jens Meier:
Soeben erreichte GoMoPa.net folgende Stellungnahme von Jens Meier, Vorstandsvorsitzender der GENO Wohnbaugenossenschaft eG:
Der von Ihnen geschilderte Fall ist uns bekannt, unser Rechtsanwalt hat dem Ehemann des Mitglieds ausführlich die Sach- und Rechtslage erläutert, und in diesem Gespräch hat der Ehemann dann auch bestätigt, dass eine finanzielle Notlage nicht mehr vorliegen würde und man die finanziellen Probleme anders geregelt bekommen habe.
Diese Aussage tätigte der Ehemann als unser Rechtsanwalt darauf hingewiesen hat, dass bislang vom Mitglied keinerlei Unterlagen zum Nachweis einer finanziell angespannten Situation vorgelegt worden sind. Dies wäre zunächst einmal die Grundvoraussetzung um sich um das Anliegen des Mitglieds auch kümmern zu können, auf mehrfache schriftliche Nachfragen wurde uns hierzu bislang nichts vorgelegt.
Zunächst einmal möchten wir darauf hinweisen, dass es sich um die Geno Wohnbaugenossenschaft eG handelt, in welcher das Mitglied Genossenschaftsanteile gezeichnet hat und nicht um die Geno AG. Soweit Sie den Hinweis auf der Homepage ansprechen, besteht hier ein entscheidender Unterschied auf welchen unser Rechtsanwalt den Ehemann des Mitglieds auch hingewiesen hat.
Im vorliegenden Fall ist das Mitglied lediglich normales Mitglied der Genossenschaft und gerade noch kein Optionär. Das Mitglied hat noch keinen notariell beurkundeten Optionskaufvertrag abgeschlossen, so dass hier von falschen Voraussetzungen ausgegangen wird – dies hat der Ehemann des Mitglieds nach dem Telefonat mit unserem Rechtsanwalt auch eingesehen.
Von daher dürfte es sich bei den Ihnen gegenüber gemachten Aussagen des Mitglieds oder von dessen Ehemann um ein Missverständnis handeln, sie sollten dort einmal nachfragen, ob das Mitglied denn tatsächlich einen Optionskaufvertrag abgeschlossen und unterzeichnet hat – nur dann könnten wir uns über das Thema “Optionär” im Hinblick auf dieses Mitglied unterhalten.
Zudem ist auf der Internetseite mit dem Begriff Ansparung des Optionärs immer das abzuschließende oder abgetretene Fremdprodukt gemeint. Für Genossenschaftsanteile gibt es eine klare gesetzliche Bestimmung, die eben keine klassichen Sonderverfügungen beinhaltet.
Wir hoffen Ihre Anfrage damit ausreichend beantwortet zu haben.
Gleichzeitig haben wir Sie aufzufordern den von Ihnen veröffentlichten Bericht entsprechend zu korrigieren und/oder aus dem Internet zu nehmen, dieser entspricht schlichtweg nicht den Tatsachen wie Sie aus der obigen Stellungnahme entnehmen können. Sollte der Bericht in der bisherigen Form veröffentlicht bleiben müssen wir uns leider rechtliche Schritte vorbehalten.
Mit freundlichen Grüßen aus Ludwigsburg
Am 3. Februar 2015 hatte die Geno-Genossin in der Zentrale angerufen. Gegenüber dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net schilderte sie: