Vor acht Jahren am 2. Juni 2010 lästerte Jörg Urlaub (51) aus Neuss in NRW noch auf Twitter über die Deutsche Bank:
Bei der Deutschen Bank nennt man neuerdings Fehler der Mitarbeiter als Computerfehler.
Fragt sich, mit welcher Software dort gearbeitet wird?
Doch nun hat der langjährige Portfoliomanager und Alleinvorstand der Incam AG, Vertrieb für innovatives Capital-Management aus dem Schwarzen Weg 3 in Neuss selbst sogar eine Klage wegen angeblichen Abrechnungs-Betruges am Hals, wie GoMoPa von einem Incam AG-Kunden aus Hamburg erfuhr.
Bis Ende letzten Jahres hat sich Urlaub seinen Kunden auf der Incam AG-Homepage noch vorgestellt als
Persönlicher Ansprechpartner für Ihre individuelle Vermögensverwaltung: Herr Jörg Urlaub (Telefon: 02131 – 73 98 526).
Doch nach mehr als zwei Jahrzehnten hat der Alleinvorstand zum Ende letzten Jahres die Vermögensverwaltungslizenz nach Paragraph 32 des Kreditwesengesetzes für die Incam AG, die sich zu knapp 35 Prozent im Besitz von Marion und Hartmut Bergmann aus Kelmis in Belgien befindet, der Rest ist Streubesitz, an die Finanzmarktaufsicht BaFin zurückgegeben.
Die Incam AG ist jetzt nur noch ein reiner Versicherungsmakler nach § 34d der Gewerbeordnung, Finanzanlagenvermittler nach § 34f der GewO und Immobiliendarlehensvermittler nach 34i der GewO.
Die Entscheidung überraschte, da die Verwaltungsgebühr für das Portfoliomanagement mit rund 26.600 Euro im letzten veröfffentlichten Geschäftsbericht 2016 die Einnahmen aus Anlagevermittlung in Höhe von rund 11.000 Euro und aus Versicherungsvermittlung in Höhe von rund 14.000 Euro sogar zusammengenommen übertraf.
Jörg Urlaub begründete die Lizenzrückgabe gegenüber Citywire Deutschland aus München mit verstärktem regulatorischen Aufwand und Vertriebsschranken durch MiFID II:
Wir arbeiten unter dem § 34f und § 34d der Gewerbeordnung weiter.
Der Großteil unserer Kunden wurde sowieso von uns ohne Vermögensverwaltungsmandat betreut. Hier ist die Umwandlung abgeschlossen beziehungsweise wurden die Mandate weitergegeben.
Unter MiFID II würden kleine Anbieter gegenüber den Banken benachteiligt werden:
Das ist eine Ungerechtigkeit! So wäre es für uns nun unmöglich gewesen, eigene Vermittler für den Vertrieb anzubinden.
Diese hätten eine eigene 32er-Lizenz gebraucht oder ein Haftungsdach: ein gewaltiger Aufwand.
Ohne Vertriebsanbindung sei es jedoch schwierig, das Geschäft erfolgreich zu betreiben:
Nun fühlen wir uns besser aufgestellt.
Laut Geschäftsbericht arbeitete Urlaub allein mit einem Azubi. Die fixe Vergütung von rund 108.000 Euro im Jahr 2016 war höher als die gesamten Provisionserlöse von rund 101.000 Euro. Im Vorjahr war es genauso: Vergütung rund 149.220 Euro, Provistionserträge rund 126.000 Euro.
Die Incam AG leidet unter Alleinvorstand Urlaub seit Jahren unter chronischem Geldmangel
Während die Bilanzsumme von rund 246.500 Euro (2015) um 32,32 Prozent auf rund 166.822 Euro (2016) gefallen ist, hat sich der Verlustvortrag von rund minus 7,7 Millionen Euro (2014) erst auf rund minus 7,8 Millionen Euro (2015) und schließlich um einen weiteren Jahresverlust von rund minus 86.100 Euro auf rund minus 7,9 Millionen Euro erhöht.
Damit hat das Dauerminus im Jahr 2016 die noch vorhandene Liquiditätsreserve von rund 7,9 Millionen Euro in voller Höhe erreicht.
Liegt darin ein Motiv für einen behaupteten Abrechnungsfehler, den nun ein Kunde der von der Incam AG vertriebenen und verwalteten Fonds Spezial Depot GbR in seiner Strafanzeige beklagt, die laut seinem Anwalt am 6. November 2017 bei Gericht eingereicht worden ist, wie die Citywire GmbH aus München am 13. Juni 2018 berichtete.
Urlaub bestreitet alle darin gegen ihn oder die Incam AG erhobenen Vorwürfe.
Update vom 10. April 2019
Jörg Urlaub teilte GoMoPa mit:
Sehr geehrte Damen und Herren, was Sie hier betreiben ist Rufmordschädigung.
Es ist nicht richtig und absolut eine Falschmeldung, dass gegen mich eine Betrugsklage vor Gericht laufen würde. Hier haben Sie nicht richtig recheriert.
Ich darf um sofortige Löschung bitten.
Mit freundlichen Grüßen,
Jörg Urlaub, Vorstand
Nachdem die Klage an die Incam zugestellt wurde, wurden offenbar alle noch verbleibenden rund 300 beteiligten Gesellschafter zum 31. Dezember 2017 gekündigt. Ob mit der Klage gegen die Incam auch ein Zusammenhang mit der Rückgabe ihrer § 32 KWG-Lizenz bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht besteht, ist unklar.
Doch der Depotkunde bleibt dabei: