Die IFMC-Group GmbH bot ihren Kunden jahrelang den Kauf laufender Forderungen aus Lebensversicherungen, Bausparverträgen und Investment-Depots an. Als Gegenleistung sollten die sie dafür Auszahlungen über mehrere Jahre erhalten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sah darin ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft und forderte die Rückabwicklung der Geschäfte. Die IFMC-Group versuchte erfolglos Zeit zu schinden und die Rückabwicklung aufzuschieben, denn die Firma ist bilanziell überschuldet. Sind die Anlegergelder bei dem maroden Unternehmen von Geschäftsführer Timo Jurth überhaupt noch zu retten?
Die IFMC-Group GmbH (Karlstr. 52 in 76133 Karlsruhe, HRB 701908) bot Anlegern zwischen 2010 und 2011 an, ihnen ihre Kapital-Lebensversicherungen, Bausparverträge und Investment-Depots abzukaufen. Die Auszahlung an die Anleger sollte jedoch nicht sofort und auf einen Schlag, sondern ratierlich über Jahre hinweg erfolgen.
Die BaFin sah darin einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz und forderte das Unternehmen zur Rückabwicklung der Kapitaleinlagen auf. Die IFMC-Group stellte einen Antrag beim Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main, die BaFin-Anordnung aufzuschieben. Das Gericht schmetterte den Antrag ab und auch eine Beschwerde vor dem hessischen Verwaltungsgericht blieb für die IFMC-Group erfolglos.
Auf der Webseite der BaFin heißt es dazu:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der IFMC-Group GmbH, Karlsruhe, mit Bescheid vom 14. November 2013 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben.
Die IFMC-Group GmbH bot dem Publikum den Kauf bestehender Forderungen aus Kapital-Lebensversicherungsverträgen, Bausparverträgen und Investment-Depots gegen das Versprechen an, als Gegenleistung Geldzahlungen über mehrere Jahre zu leisten.
Mit der Annahme der Rückkaufswerte aus den vertragsgegenständlichen Vermögensanlagen betreibt die IFMC-Group GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.
Den Antrag der IFMC-Group GmbH, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Abwicklungsanordnung der BaFin anzuordnen, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 13. Februar 2014 abgelehnt. Die hiergegen von der IFMC-Group GmbH eingelegte Beschwerde hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 1. August 2014 zurückgewiesen.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Die IFMC-Group widmet sich inzwischen ausschließlich dem Kauf und Verkauf von Immobilien. Die Frage, die nun auch die BaFin beschäftigen dürfte, ist, ob die Anlegergelder aus dem unerlaubten Einlagengeschäft in den Erwerb und die Modernisierung der Immobilien investiert wurden oder ob sie sogar ins Ausland zur britischen Muttergesellschaft abgeflossen sind. Die Kassen der IFMC-Group GmbH sind jedenfalls leer.