Auf Seite 31 der Studie “Anlageschützer zwischen Dichtung und Wahrheit” vom 10. Juni 2010 von Autor Werner Siebe aus Erkrath in NRW beginnt ein dreiseitiger Abschnitt, nummeriert als 6, über GoMoPa.net.:
“Werner Siepe; Anlegerschützer zwischen Dichtung und Wahrheit, Juni 2010, Seite 31
“6 GoMoPa als Finanznachrichtendienst
Das im Jahr 2000 gegründete Internetportal von GoMoPa informiert nach eigenen
Angaben über fragwürdige Anbieter, dubiose Angebote und betrügerische
Strukturen. Es will aktuelle und unabhängige Informationen für den persönlichen und
unternehmerischen Schutz liefern und nennt sich Finanz-Nachrichtendienst bzw.
„Financial Intelligence Service“ 48). Information, Wissen und Erkenntnis sollen
vermittelt werden.GoMoPa steht für die in New York ansässige Firma Goldman Morgenstern &
Partners Consulting LLC. Zu den vier Gründungsmitgliedern zählen u.a. Klaus
Maurischat, Jahrgang 1956, und Mark Vornkahl, Jahrgang 1973 (bis 2007 auch
geschäftsführender Gesellschafter von GoMoPa Deutschland).”
Anmerkung: Es gab noch nie eine GoMoPa Deutschland. Und Mark Vornkahl gehört nach wie vor dem Vorstand der GoMoPa LLC in New York an.
Weiter im Zitat:
“Zum GoMoPa-Team in Deutschland gehört auch der Ombudsmann Matthias Schillo, Jahrgang 1949,
ehemaliger Richter am Oberlandesgericht Berlin und seit 1996 tätig als Rechtsanwalt
in Potsdam. Für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland ist Siegfried
Siewert, Jahrgang 1959, zuständig.”
Anmerkung: Es gibt kein GoMoPa-Team in Deutschland und auch keine Presse- und Öffentlichkeit in Deutschland.
Weiter im Zitat:
“GoMoPa verweist stolz auf rund 57.000 Internet-User aus mehr als 100 Ländern.
Das Durchschnittsalter der User sei 47 Jahre, rund 82 Prozent seien männlich. Die
typischen User zahlen normalerweise 77 Euro pro Jahr, Profi-User aber 199 Euro
und Private-User sogar 999 Euro jährlich.”
Anmerkung: Das Abonnement beginnt bei 99 Euro im Jahr, es gibt keinen Preis in Höhe von 77 Euro.
Weiter im Zitat:
“6.1 Modell und Wirklichkeit
Das Modell von GoMoPa klingt auf den ersten Blick gut. Man wolle „durch aktive
Aufklärung und permanente Transparenz nachhaltig zur Betrugsprävention in
Wirtschaft und Gesellschaft beitragen“ 48). Angeblich beruhen die Erkenntnisse und
Einschätzungen von GoMoPa „ausschließlich auf überprüfbaren Sachverhalten“.
Man gebe „Anlegern eine verlässliche Sicherheit“, heißt es unter dem Button „Über
uns“ 48). Insbesondere mittelständische Unternehmen sollen vor unlauteren
Angeboten und unsicheren Anbietern geschützt werden. Zu diesem Zwecke sollen
unseriöse Unternehmungen, betrügerische Absichten und fragwürdige Personen
entlarvt werden.Bei GoMoPa finden sich auch Warnungen vor fragwürdigen Anlegerschützern
wie Bund der Verbraucher (Kapitel 2), Bund der Sparer (Kapitel 3), Heinz Gerlach
(Kapitel 5) und Anlegerschutzvereinen in Kooperation mit Rechtsanwälten (siehe
Kapitel 7.2 bis 7.5). Jedoch bleiben die Zeitschrift Der Freie Berater, die
Vermittlungsgesellschaft Carpediem GmbH und der Anlegerschutzanwalt Dr.
Thomas Schulte (siehe Kapitel 4 und 7.1) von der GoMoPa-Kritik völlig verschont.
Schulte war Fachautor von GoMoPa und steht auch heute gegenüber GoMoPa
gelegentlich für Hintergrundberichte über unseriöse Anbieter und Vermittler bereit.
Allerdings seien seine Veröffentlichungen bei GoMoPa inzwischen nur noch minimal
und quasi eingestellt, so Schulte.”
Anmerkung: GoMoPa.net erfindet keine Kritik gegen irgendjemanden. Gegen “Den Freien Berater”, die “Carpediem GmbH” oder Herrn Anwalt Dr. Thomas Schulte gab es keine Beschwerden. Die Themen in GoMoPa.net bestimmen die zahlenden User selbst, indem sie zum Beispiel im Forum unter der Rubrik “Wer kennt, was meint Ihr dazu” Fragen stellen, sich beschweren und ihre Erfahrungen bzw. Namen und Firmen zur Diskussion stellen. Außerdem nutzen die User das Tool Themenvorschlag, damit sich GoMoPa.net diesen Themen annimmt. Der Link hierfür lautet: http://gomopa.net/themenvorschlag.html.
Hätte sich Werner Siebe einmal bei GoMoPa.net angemeldet oder nachgefragt, wäre er über den Themenfindungs-Modus von GoMoPa.net informiert gewesen.
Weiter im Zitat:
“Werner Siepe; Anlegerschützer zwischen Dichtung und Wahrheit, Juni 2010, Seite 32
6.2 Warnungen und fragwürdige Geschäfte
Dass GoMoPa über den Internet-Nachrichtendienst hinaus noch eigene
geschäftliche Interessen verfolgt, wird angesichts von Fehlleistungen in der jüngsten
Vergangenheit deutlich.1. Beispiel:
GoMoPa leistet sich Falschberichte wie zum Beispiel über die Wirecard AG (siehe
Handelsblatt vom 31.3.2010). Der Kurs dieser Aktie war Ende März 2010 um 30
Prozent eingebrochen, nachdem GoMoPa den wegen illegalen Online-Glücksspiels
in den USA verhafteten Michael Schütt falsch zitiert hatte. Angeblich habe Schütt in
seinem Geständnis Wirecard schwer belastet, wobei sich GoMoPa auf einen Bericht
der Lokalzeitung „Naple News“ bezog. In dem Zeitungsartikel wurde Wirecard aber
gar nicht erwähnt.Auch im amtlichen Protokoll des Geständnisses von Schütt am 23.3.2010 kam
Wirecard überhaupt nicht vor. Offensichtlich sollte der Kurs der Wirecard-Aktie
manipuliert werden. Mark Vornkahl, einer der Gründer von GoMoPa, wies gegenüber
dem Handelsblatt den Vorwurf der Kursmanipulation zurück. Vornkahl wurde ebenso
wie Mit-Gründer Klaus Maurischat am 24.4.2006 wegen Betrugs an einem Anleger
vom Amtsgericht Krefeld verurteilt (Az. 28 Ls 85/05). Maurischat gab gegenüber dem
Handelsblatt weitere Verurteilungen zu, allerdings nicht wegen Anlagebetrug.
Schon einmal gab es Spekulationen gegen die Wirecard-Aktie. So hatte die
Schutzgemeinschaft deutscher Kapitalanleger (SdK) der Wirecard AG
Fehlbilanzierung vorgeworfen. Tatsächlich hatten das frühere SdK-Vorstandsmitglied
Markus Straub sowie weitere Investoren auf einen Kursverfall der Wirecard-Aktie
gewettet und dabei viel Geld verdient.”
1. Anmerkung:
Die verallgemeinernde Behauptung “GoMoPa leistet sich Falschberichte” (letzteres im Siepe-Bericht gefettet) ist schlichtweg falsch. Es gab nur eine einzige so genannte journalistische Ente in der Geschichte des Finanznachrichtendienstes GoMoPa.net. Und das war ein Detail innerhalb einer ansonsten in ihrer Hauptaussage wahren Meldung vom 29. März 2010 mit der Überschrift “Wirecard Bank AG wegen Geldwäsche angezeigt”. Der Fehler im Text wurde sofort korrigiert. Die Meldung steht heute nach wie vor auf der Internetseite von GoMoPa.net.
Link: http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=446&meldung=Wirecard-Bank-AG-wegen-Geldwaesche-angezeigt
Nicht einmal die Wirecard AG kündigte gegen GoMoPa.net rechtliche Schritte, geschweige legte welche ein.
Zur Erläuterung: GoMoPa.net schrieb, dass der am 18. Februar 2010 in Florida verhaftete deutsche mutmaßliche Scheinfirmengründer Michael Olaf Schütt (28), der über sein Firmengeflecht illegale Wettgewinne in den USA ausgezahlt haben soll, in seinem Geständnis die Vorstände des deutschen Bezahldienstes Wirecard AG aus Grasbrunn bei München als Auftraggeber belastet habe.
Zwar wurde die Wirecard AG tatsächlich bei der deutschen Staatsanwaltschaft München I wegen Geldwäscheverdachts angezeigt, und auch die Kontoauszüge aus der Anklageschrift des FBI gegen den Verhafteten belegten, dass die Wirecard AG an die Firmen des Verhafteten Zahlungen geleistet hatte, aber, dass der Verhaftete die Wirecard zusätzlich auch noch persönlich belastete, war eine Falschinformation, die GoMoPa.net nicht genügend gegengecheckt hatte. Ein schlampiger Arbeitsfehler eines Redakteurs. Doch weder der Redakteur noch das Unternehmen GoMoPa.net hatten irgendeinen Vorteil von einer Kursschwankung der Wirecard AG an der Frankfurter Börse – die mitnichten 30 Prozent ausmachte, wie Siepe “recherchiert” haben will.
2. Anmerkung:
Siepe stellte zu dieser einmaligen journalistischen Falschmeldung nun eine angebliche Verurteilung von zwei GoMoPa.net-Gründern Vornkahl und Maurischat wegen Betruges vom Amtsgericht Krefeld am 24.4.2006. Das Bewährungs-Urteil lautete nicht auf Betrug, sondern auf Täuschung eines potentiellen Gesellschafters. Es handelte sich um eine firmeninterne Querelei, die vor Gericht ausgefochten wurde. Hieraus eine Arbeitsweise der Redaktion und Forenmoderation abzuleiten, ist absurd. Im Journalismus nennt man so eine Konstruktion tendenziöse Berichterstattung.
3. Anmerkung:
Den ein Jahr zurückliegenden Fall der Schutzgemeinschaft deutscher Kapitalanleger (SdK) und ihrem früheren Pressesprecher Markus Straub, der auf einen Kursverfall der Wirecard-Aktie gewettet haben soll, heranzuziehen, um den Eindruck zu erwecken, im Fall von GoMoPa.net und der Wirecard AG liege eine gleiche Masche vor, ist eine künstlich erzeugte Lüge, die für den Laien allerdings nur schwer zu durchschauen ist.
Werner Siepe verschweigt in seiner Studie bewusst die Tatsache, dass GoMoPa.net sich in einem Artikel sehr kritisch mit den Wetten gegen Wirecard durch SdK-Ex-Vorstand Markus Sträub auseinandergesetzt hat.
Der Artikel wurde am 18. August 2009 unter dem Titel “Die Gier der Aktionärsschützer” veröffentlicht.
Der Link lautet: http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=297&meldung=Die-Gier-der-Aktionaersschuetzer
GoMoPa.net wendete sich in dem Artikel gegen die Tatsache, dass ausgewiesene Anlegerschützer nebenbei Aktien halten dürfen. Weder GoMoPa.net noch die Redakteure oder Moderatoren besitzen Aktien. Und das, obwohl GoMoPa.net gar kein Anlegerschützer ist und auch keine Kaufempfehlungen abgibt.
Weiter im Zitat Siepe-Studie:
“2. Beispiel:
GoMoPa schloss am 13.8.2009 einen Beratungsvertrag mit der ESTAVIS AG 48a).
Für 75.000 Euro beauftragte die u.a. auf Denkmalschutzimmobilien spezialisierte
ESTAVIS GoMoPa mit der „Erarbeitung eines neuartigen Vertriebskonzepts für den
Abverkauf Denkmal-geschützter Immobilien an eine entsprechende Klientel, die
unter zur Hilfenahme des Internets und mit Einhaltung verbraucherrechtlichen
Auflagen geworben werden soll“. 50.000 Euro wurden bereits am 21.8.2009 an
GoMoPa gezahlt. Die Restzahlung von 25.000 Euro sollte in fünf gleichen
Monatsraten ?  5.000 Euro bis Ende 2009 erfolgen.Es dürfte klar sein, dass eine solche Vertriebsberatung absolut nichts mit
Anlegerschutz zu tun hat. Die ESTAVIS Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit
Geschäftsführer Florian Lanz ist Komplementär der B & V Bauträger- und
Vertriebsgesellschaft für Immobilien GmbH & Co. KG in Leipzig. GoMoPa wird
durch den mit ESTAVIS abgeschlossenen Beratungsvertrag sehr wahrscheinlich
davon abgehalten, Negatives über den Vertrieb von denkmalgeschützten Immobilien
durch die B & V zu berichten. Zumindest besteht der Verdacht, dass GoMoPa die B
& V-Mutterfirma ESTAVIS mit dem Beratungsvertrag erpresst und Schweigegeld für
die Nicht-Berichterstattung bekommen hat.
1. Anmerkung:
Da GoMoPa.net kein Anlegerschützer, sondern ein Unternehmen ist, dass für Klienten gegen Honorar und auch für seine User gegen Honorar (Jahresabonnement) Informationen beschafft und aus diesen Informationen heraus journalistische Beiträge erstellen lässt, ist kein unanständiges Geschäftsmodell.
Ob es bei GoMoPa.net etwas Positives oder Negatives über den Vertrieb von denkmalgeschützten Immobilien durch die B & V geben wird, entscheiden die zahlenden anderen Klienten (User) mit ihren Kritiken selbst. Bei GoMoPa.net gibt es nämlich, im Unterschied zu den meisten deutschen Presseorganen, keine Zensur, abgesehen von Ethikregeln, die von einem Ombudsmann, einem ehemaligen Richter am Kammergericht, überwacht werden.
Und von GoMoPa.net auf die durch nichts belegte Äußerung “Zumindest besteht der Verdacht, dass GoMoPa die B & V-Mutterfirma ESTAVI mit einem Beratungsvertrag erpresst und Schweigegeld für die Nicht-Berichterstattung bekommen hat” angesprochen, mailte Werner Siepe, dass der “strittige Satz eine freie Meinungsäußerung des 68-jährigen Pensionär Siepe” sei.
In der Studie wird das aber als Beispiel für eine “Fehlleistung” von GoMoPa.net aufgezählt.
Die Siepe-E-Mail lautet wie folgt:
“Die am 10.6.2010 erschienene Anlegerschutz-Studie (downloadbar unter www.vers-berater.de) lege ich als Anlage bei, außerdem den Beratungsvertrag zwischen ESTAVIS AG und GoMoPa, der mir von drei verschiedenen Informanten (nicht von Gerlach) zugesandt wurde.
Heute habe ich nun eine Abmahnung von RA Saß bekommen. Ich soll den Satz auf Seite 32 unten “Zumindest besteht der Verdacht, dass GoMoPa die B & V-Mutterfirma ESTAVISmit dem Beratungsvertrag erpresst und Schweigegeld für die Nicht-Berichterstattung bekommen hat” streichen und nicht mehr verbreiten.
Dass ein von Gerlach initiiertes Ermittlungsverfahren bei der StA Berlin eingeleitet wurde, habe ich erst heute durch? das Schreiben von RA Saß erfahren, ebenso von der Einstellung dieses Verfahrens. Mir war beides vorher nicht bekannt. Von einem “bewussten Weglassen von Tatsachen” kann überhaupt keine Rede sein und auch nicht von “mangelnder journalistischer Sorgfaltspflicht”. Ich bin kein Journalist, gehöre daher keinem Journalistenverband an und habe? auch keinen Presseausweis. Eine für GoMoPa verantwortliche Person, der ich die Anfrage hätte schicken können, war mir nicht bekannt. Wie aus der Studie an zwei Stellen deutlich hervorgeht, handelt es sich fast ausschließlich um eine reine Internet-Recherche, die “angereichert” wurde mit Unterlagen wie z.B. dem Beratungsvertrag.
Der strittige Satz ist eine freie Meinungsäußerung des 68-jährigen Pensionärs Siepe. Ich bin aber bereit, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Übernahme der Kosten? den Auftraggeber der Studie dazu zu bewegen, diesen Satz zu streichen und die Studie mit Datum 10.6.10, aber ohne diesen Satz, ab morgen ins Netz zu stellen.
An einer evtl. längeren rechtlichen Auseinandersetzung zwischen GoMoPa und VERS GmbH/Siepe dürften beide Seiten eigentlich kein Interesse haben. Ich bitte Sie hiermit, diese Mail an die Herren Vornkahl und Maurischaft weiterzuleiten, deren E-Mail-Adresse oder Tel.Nr. ich nicht kenne.
Die Herren können mich gern anmailen oder unter Tel. 02104/42420 anrufen, um die Modalitäten dieses von mir ganz freiwilligen Vorschlages zu besprechen. Morgen bin ich ab 12 Uhr wieder telefonisch erreichbar,dann aber einige Tage nicht mehr. Da mir eine Frist bis zum kommenden Dienstag gesetzt wurde, ist ein klärendes Gespräch zwischen den Beteiligten sicherlich sinnvoll.
Zur Info leite ich diese Mail auch an den Auftraggeber der Studie, die VERS GmbH mit Geschäftsführer Lüschen, weiter. Mit Herrn Lüschen konnte ich noch nicht darüber sprechen, da er noch geschäftlich unterwegs ist. Letzlich muss immer der Auftraggeber entscheiden, ob die Studie korrigiert und dann mit dieser Korrektur bzw. Weglassung wie in diesem Fall weiter verbreitet wird. Eine Nicht-Weiterverbreitung der Studie selbst ist allerdings nicht verhandelbar und juristisch auch gar nicht möglich.
Auch wir beide können gern heute abend noch telefonieren, auch während des nächsten Fußballspiels.
Mit besten Grüßen
Werner Siebe”
2. Anmerkung:
Für das Herausgreifen des Klienten Estavis als Beispiel für eine angebliche Felleistung von GoMoPa.net hat der Auftraggeber der Studie, Hans-Herrmann Lüschen von der VERS Berater Gesellschaft mbH aus Berlin ein handfestes Motiv und es ist alles andere als ein Zufall: Zu den Vertrieben der Estavis AG gehörte früher einmal eine Firma namens Salesmax AG aus Berlin. Estavis hat die Salesmax AG samt ihrer Partnerfirma, der CWI Real Estate AG aus Bayreuth in Bayern, aus bestimmten Gründen abgestoßen. Die Salesmax AG nun wiederum ist Mitglied in der VSAV, genau dem Verein für Versicherungs- und Anlageberater, bei dem der Versicherungskaufmann Lüschen Beirat ist. Estavis gehört zur Konkurrenz.
Weiter im Zitat Siepe-Studie:
“Werner Siepe; Anlegerschützer zwischen Dichtung und Wahrheit, Juni 2010, Seite 33
3. Beispiel:
Laut elektronischem Bundesanzeiger hatte die Staatsanwaltschaft Berlin am
26.1.2010 ein Ermittlungsverfahren u.a. wegen Betruges gegen Frau Carolin
Chrzanowski, Jahrgang 1985, Ex-Geschäftsführerin von Mida Trading GmbH in
Potsdam, eingeleitet 48b). Chrzanowski ist zudem Executive der Commodity Mida
Trading AG in Triesen (Liechtenstein). Zur Mida Group gehört auch die Noble Metal
Commodity DMMC in den Vereinigten Arabischen Emiraten (UAE).Als vorläufige Sicherungsmaßnahmen wurden laut Beschluss des Amtsgerichts
Tiergarten vom 26.3.2009 u.a. Forderungen in Höhe von rund 49.000 Euro aus einer
Kontoverbindung mit Kontoinhaber Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, Jahrgang
1966, gefragter Verbraucherschutz-Experte bei GoMoPa, beschlagnahmt 48b).
Schulte führte gemeinsam mit dem 39-jährigen Kai Grabscheid, Gesellschafter der
Mida Trading GmbH, durch Online-Konferenzen unter dem Motto „Kapitalschutz
durch Edelmetallen“, so zum Beispiel am 30.3.2009 48c). Grabscheid ist auch
Verwaltungsrat der Mida Group in Triesen (Liechtenstein) und lässt nach eigenen
Angaben physisches Gold von Anlegern bei der LGT Bank in Vaduz (Liechtenstein)
einlagern, wie er gegenüber GoMoPa am 24.3.2010 erklärte 48d).Die Mida Group hat sich auf die Vermittlung von Gold und anderen Edelmetallen
spezialisiert. Über den Edelmetallshop Mida Trading GmbH können Anleger
physisches Gold erwerben. Allerdings wird die „externe Lagerung in
bankenunabhängigen Hochsicherheitstresoren“ empfohlen, da die Lagerung von
Gold in Banktresoren zu teuer und die Aufbewahrung von Gold zu Hause zu
gefährlich sei. Die externe Lagerung biete auch den Vorteil, dass man monatlich ab
100 Euro in Gold investieren könne oder per Einmalanlage ab 3.000 Euro.
Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren gem. § 170 Abs. 2
Strafprozessordnung eingestellt. Schulte hat inzwischen jede Mandatsbeziehung zur
Mida Trading GmbH beendet. Erstaunlich ist, dass GoMoPa weder über die
Einleitung noch über die Aufhebung des Verfahrens berichtet hat.Auf anderen Feldern legt GoMoPa-Redakteur Siegfried Siewert, Jahrgang 1959, den
Medien Exklusiv-Berichte von Verbraucherschutzanwalt Dr. Thomas Schulte (wie
„Dr. Schulte jagt die Poker-Gangster“, „K.O.-Sieg gegen GRÜEZI Real Estate AG“
und „T.K. Klinge Immobilien: Rette sich, wer kann“) geradezu ans Herz und verweist
werbewirksam auf die Fernsehauftritte von Schulte bei Sat 1-Akte und RTL explosiv.
Sicherlich ist die Aufklärungsarbeit von Schulte im Zusammenhang mit Poker-
Betrügereien und um Verkäufe von Schrottimmobilien in Berlin an gutgläubige
Anleger zu loben. Das Bundesverfassungsgericht hat Rechtsanwälten sogar explizit
erlaubt, in der Öffentlichkeit auf Missstände hinzuweisen. Klärungsbedarf gibt es
aber aus Anlegerschutzsicht genauso bei den von Vertrieben immer häufiger
angebotenen Goldkäufern und Goldsparplänen mit Lagerung des Goldes in der
Schweiz, in Liechtenstein oder in Dubai. Nicht nur Pokerhaie und Immobilienhaie
sind unterwegs, sondern auch Goldhaie angesichts der mittlerweile auch bei
Kleinanlegern ausgebrochenen Goldeuphorie.Werner Siepe; Anlegerschützer zwischen Dichtung und Wahrheit, Juni 2010, Seite 33″
Zitat Ende.
1. Anmerkung:
Mida ist ein Goldhändler, der bei GoMoPa.net Werbung schalten darf. Es bestand für GoMoPa.net noch kein Anlass, Mida als Werbepartner zu kündigen. Die Anzeige einer Bank anlässlich hoher Geldeingänge gegen die Mida wegen eines Geldwäscheverdachts hat sich als gegenstandslos erwiesen. Das erfuhr GoMoPa.net nach sofortiger Rücksprache mit dem Pressesprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft und auch nach Rücksprache mit den Betroffenen selbst. Die Staatsanwaltschaft in Berlin hat das Verfahren eingestellt.
Im übrigen hat GoMoPa dazu am 2. Juni 2009 folgende Pressemitteilung veröffentlicht: “Geldwäsche: Unternehmer unter Generalverdacht”.
http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=242&meldung=Geldwaesche-Unternehmer-unter-Generalverdacht
Auszug aus der Pressemitteilung:
“GoMoPa schilderte dem BKA und der BaFin einen konkreten Fall aus Berlin.
Nach Aussagen des Berliner Generalstaatsanwaltschaftssprechers Michael Grunwald wurden am 27. März 2009 die Privat- und Geschäftsräume eines Unternehmers in Potsdam durchsucht, alle Unterlagen, Computer beschlagnahmt und die Konten eingefroren. Anlass war die Anzeige einer deutschen Bank in Berlin, die sich darüber wunderte, dass ein Dutzend Anleger insgesamt eine Million Euro auf das Konto des Unternehmers einzahlte, der für die Kunden in Liechtenstein Waren gekauft hat.
Die Konten des Händlers sind noch immer eingefroren. Der GmbH-Geschäftsführer konnte seine Vertriebsmitarbeiter nicht bezahlen, verlor bei den Kunden seinen guten Ruf und fängt nach der Aktion praktisch bei Null an. Beweise für Geldwäsche oder Betrug konnten die Ermittler bislang nicht finden.”
Und weiter heißt es in der Pressemitteilung:
“90 Prozent der Verfahren werden eingestellt.
Noch schlimmer ist das Ergebnis bei der Auswertung der Rückmeldung durch die Staatsanwaltschaften. Von 7.349 im Jahre 2008 erstatteten Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz wurden etwas über die Hälfte, nämlich 3.850 Fälle, von den Staatsanwaltschaften als bearbeitet gemeldet. 90 Prozent dieser bearbeiteten Fälle (3.507) wurden eingestellt.
Eine Erklärung hat das BKA dafür nicht. Der Finanznachrichtendienst www.gomopa.net fragte auf der Pressekonferenz: “Könnte es sein, dass das Geldwäschegesetz auch von Banken benutzt wird, um unliebsame Konkurrenten auszuschalten?” Das wollte keiner bejahen. Aber BaFin-Chef Jochen Sanio (61) aus Bonn wies daraufhin, dass Banken sich selbst vor dem Verdacht einer Mittäterschaft, Begünstigung oder Fahrlässigkeit schützen müssen. “Denn”, so Sanio, “sollte in Deutschland eine Bank der Geldwäsche überführt werden, was noch nicht passiert ist, dann ist die Bank in ihrer Existenz bedroht.””
Zitat Auszug aus Pressemitteilung Ende.
2. Anmerkung:
Warum Werner Siepe den Werbepartner Mida als Fehlleistung von GoMoPa.net ins Feld führt, obwohl der Leumund der Mida tadellos ist, erschließt sich, wenn man weiß, dass der Auftraggeber der Studie Hans-Herrmann Lüschen von der VERS Berater Gesellschaft mbH aus Berlin selbst Goldhändler und damit Konkurrent von Mida ist. Lüschen ist einer von 381 Edelmetallberatern der MG Marketing GmbH aus Nürnberg, auf deren Internetseite Edelmetallberater.net sich Lüschen als qualifizierter Goldverkäufer und Goldberater präsentiert.
I. Grundsätzliche Anmerkung über den Autoren Werner Siepe:
Professor Loritz über Siepe: “Methoden halten wissenschaftlicher Nachprüfung nicht stand”
? 
Zum Autoren Werner Siepe muss gesagt werden, dass seine Studienqualitäten schon in der Vergangenheit verrissen worden sind. Professor Karl-Georg Loritz, der unter anderem 2006 auch als Experte eines Bundestagsausschusses zu Kapitalanlagerecht gehört wurde und Co-Autor von “Der geschlossene Immobilienfonds in Deutschland, Konstruktion und Zukunftsperspektiven aus juristischer und ökonomischer Sicht” ist, befand über eine Siepe-Studie über Prüfsiegel für Finanzprodukte Ende 2009 in seinem Fazit: “Die Methoden halten wissenschaftlicher Nachprüfung nicht stand, zum Teil werden spekulative Aussagen an die Stelle von Fakten und logischen Schlussfolgerungen gesetzt. Die Studie ist deshalb leider sogar in den wesentlichen Aussagen nicht haltbar, ja unrichtig.“
GoMoPa schickte an Professor Loritz die aktuelle Studie von Werner Siepe und bat den Rechts-Wissenschaftler um eine Einschätzung, ob diese neue Studie den Kriterien einer wissenschaftlichen Untersuchung genügen würde.
Professor Loritz antwortete: “Ich bestätige den Erhalt Ihrer Anfrage. Ich habe diese Studie daraufhin in erheblichen Teilen gelesen, von der ich auch schon vorher gehört hatte. Mit einer wissenschaftlichen Untersuchung hat das nichts zu tun. Wissenschaft setzt neben der entsprechenden Ausbildung und Erfahrung ein hohes Maß an Methodenanwendung bei der Arbeit voraus.”
Prof. Dr. Dr. Karl-Georg Loritz ist seit 1998 Inhaber des Lehrstuhls für Zivilrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht und Leiter der Forschungsstelle für deutsches und internationales Unternehmensteuer- und Kapitalanlagerecht an der Universität Bayreuth in Bayern. Darüber hinaus ist er als Steuerberater tätig.
Werner Siepe hingegen war von 1975 bis 2007 diplomierter Handelslehrer am Wilhelm-Heinrich-Riehl-Weiterbildungskolleg in Düsseldorf tätig. An der Schule konnten Schüler zum Beispiel einen Realschulabschluss auf dem 2. Bildungsweg nachholen. Siepe gründete auf den Namen seiner Frau die Siepe Verlag GmbH. Auf der Internetseite des Verlages gibt es heute Werbelinks zu Krediten ohne Schufa, gebrauchten Computern, Bohrhämmern, Sägen und Häckslern. Siepe rühmt sich in zahlreichen Studien, seit langen Jahren als Experte und Prüfer für FinanzTEST von Stiftung Warentest tätig gewesen zu sein. Mitunter holte er seinen Sohn, Daniel Siepe, einen Mathestudenten an der Uni Ulm, zu Hilfe.
Der Mehrfach-Experte Siepe
Eine Suche im Internet nach Werner Siepe führt zu zahlreichen Zitaten in Fachmagazinen, dabei besonders gern in Artikeln von FinanzTEST und Börse Online. Wir finden Werner Siepe den “Immobilien-Experten”, den “Finanz-Experten”, den “Fonds-Experten”, den “Pensions-Experten” und den “Ausbildungs-Experten”. Nicht zu vergessen den “Anlegerschutz-Experten” und den “Studienerstellungs-Experten”.
Siepe ist Autor des Buches “Geld verdienen auf Kredit”. Er gibt damit dem Laien, also dem Kleinsparer, Ratschläge, wie dieser mit gehebelten Geschäften stinkreich werden könne. Offenbar hält Siepe eine profunde Beratung nicht mehr für erforderlich, wo es doch sein Buch gibt. Das hält ihn allerdings nicht davon ab, Hebelfonds wie zum Beispiel den der CIS Deutschland AG aus Frankfurt am Main vehement auch in dieser Studie unter Feuer zu nehmen, obgleich die CIS Deutschland AG ihre prognostizierten Ergebnisse nicht nur erreicht, sondern sogar übertroffen hat.
II. Grundsätzliche Anmerkung über den Auftraggeber Hans-Herrmann Lüschen
Hans-Herrmann ist nicht nur über seinen hochkommerziellen Verein VSAV e.V. aus Schwaigern in Baden-Württemberg, ausgeschrieben “Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler”, ein Konkurrent von dem angeführten GoMoPa.net-Klienten Estavis AG im Immobilienvertrieb und außerdem als Goldhändler Konkurrent des GoMoPa.net-Werbepartners Mida, Hans-Herrmann Lüschen ist in Sachen Honorarberatung und Gütesiegel ein direkter Konkurrent zu GoMoPa.net.
Denn wie Lüschen nimmt GoMoPa.net ein Honorar für Beratung. Und wie Lüschen checkt GoMoPa.net Finanzprodukte und vergibt eine Art Prüfsiegel. Bei GoMoPa.net ist es eine Warnliste vor dubiosen Firmen und Angeboten. Bei Lüschen ist das Prüfsiegel sein Verein VSAV, der allerdings hauseigene, von der Firma des Vereinsvorsitzenden, Ralf W. Barth miterstellte Produkte vertreibt. Dir Firma von Barth, die Ralf W. Barth GmbH, sitzt auch noch an gleicher Stelle in Schwaigern wie der Verein.
Lüschen ist für wichtige strategische Anliegen des Vereins verantwortlich. Im Beirat laufen laut Vereinsdarstellung alle Fäden zusammen. Auf der Mitgliederversammlung am 4. Juli 2008 im Hotel Nestor in Neckarsulm, bei der Lüschen um 10.30 Uhr erschien, musste der Verein die Weichen zu dessen eigener Rettung und zur Rettung seiner Mitglieder stellen. Wie aus dem Protokoll der Versammlung hervorgeht, wurde ein Mitgliederschwund von 100 Vermittlern beklagt, die wohl alle Pleite gingen (Berufsaufgabe). Als Konsequenz aus dieser Entwicklung vermerkt das Protokoll: “Zielgruppe des VSAV sind qualifizierte Vermittler, die am Markt überleben. Der VSAV kann/soll als Gütesiegel dienen.”
Fazit: Herr Lüschen als unabhängiger Versicherungsberater will also ein Gütesiegel für den Vertrieb von Finanzprodukten wie Investmentfonds und Versicherungen an den Mann bringen. Das Siegel ist sein Verein VSAV, der wohl gemerkt als Vertriebsplattform für hauseigene Produkte dient. Da es aber schon genügend Vereins-Gütesiegel für Vermittler und Finanzprodukte gibt, versuchte es Lüschen jetzt mal mit einem Rundumschlag gegen alle Finanzbewerter. Denn der VSAV hat sich vorgenommen, seine zahlende Mitgliederzahl von 367 im Jahre 2008 auf 1.020 bis Jahresende 2010 zu erhöhen.
Das nun im Gerangel um das einzig wahre Gütesiegel im ganzen Lande eines der Hauptmotive für die Lüschen-Studie liegt, bezeugen in der Studie die Auseinandersetzung mit den Empfehlungssiegeln der Anlegerschutz-Vereine, der Hinweis auf das gescheiterte Siegel “Ampelcheck Geldanlage” der Verbraucherzentrale Hamburg im August 2009 sowie der Hinweis auf die Forderung von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner, deren Ministerium seit 2009 mehrere Initiativen zur Verbesserung des Anlegerschutzes gestartet hat und zum Beispiel mit der Verbraucherzentrale Düsseldorf eine Checkliste Finanzberatung entwickelt hat. Gütesiegel und Finanzchecks ziehen sich wie ein roter Faden durch die gesamte Studie.
Das Motiv für die Studie “Anlegerschützer zwischen Dichtung und Wahrheit” dürfte also weniger im Anlegerschutz liegen, sondern vielmehr im Konkurrenzkampf um Finanzprüfsiegel, Goldhandelsclaims und Vorteile im Immobilienvertrieb. Alles Dinge, die in der Studie angeprangert werden, aber vom Studienauftraggeber selbst praktiziert werden.