Nun endet auch der jüngste Coup des vorbestraften Gaunerpaares Devisen-Trader Gerd Mäffert (71) aus Sonnefeld in Bayern und Immbolienmakler Thorsten Christian Barth (46) aus Berlin Friedrichshain hinter Gittern. Genau das Gleiche war ihnen 1996 schon einmal passiert.
Am gestrigen Dienstag (17. April 2018) verurteilte die dritte Strafkammer des Landgerichts Hof Mäffert zu sechs Jahren und Barth zu vier Jahren und 6 Monaten Gefängnis.
Barth muss jedoch vorher in eine Entzugsklinik wegen seiner Alkohol- und Aufputschmittelsucht.
Beiden legte das Gericht zur Last, in den Jahren 2014 und 2015 über die US-Firma Goldstar Investment Corp. zehn Anleger mit einem angeblich automatischen Börsenhandelssystem für binäres High-Speed-Trading um 1,9 Millionen Euro betrogen zu haben.
Die Kunden unterschrieben Investmentverträge für binäre Optionen (Derivate). Bei dieser hochriskanten Form der Börsenspekulation wetten die Händler auf steigende oder fallende Kurse zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Obwohl es gegen die Natur einer Wette ist, sollen Mäffert und Barth behauptet haben, die Goldstar Investment Corp. verfüge über eine neuartige Software, die Gewinne garantiere und Verluste ausschließe.
Bei dem Anlagemodell wurde Kunden aus dem Bekanntenkreis des Immobilienmaklers Barth in Berlin, darunter ein Rechtsanwalt, eine TV-Schauspielerin, ein Bauunternehmer und ein Kampfsportler, mit dieser modernen Computer-Software eine “absolut sichere” Geldanlage mit bis zu 20 Prozent Rendite versprochen.
Noch im Prozess vor dem Landgericht Hof, der im Januar 2018 begonnen hatte, behauptete Mäffert gegenüber der Wirtschaftsstrafkammer:
Er habe alles Geld über die von ihm initiierte Firma Goldstar Investment Corp. investiert. Mit großem Erfolg übrigens, sagte er: Aus einer Million Anlegergelder seien in anderthalb Jahren über 23 Millionen Euro geworden.
Leider nur auf dem Papier: Als es dann an die Auszahlung ging, sei der Broker spurlos verschwunden. Mit ihm die realen Gelder und die Gewinne.
Die Staatsanwaltschaft Hof kam bei ihren Ermittlungen zu einem ganz anderen Ergebnis: