�berraschende Wende im Insovenzverfahren der Dresdener FuBus Future Business KGaA und der dazugehörigen Infinus-Gruppe, die auch Auswirkungen auf den Strafprozess wegen eines verbotenen mutmasslichen Betrugssystems gegen sechs Manager (48 bis 56) der FuBus am Landgericht Dresden haben dürfte.
Unter Berufung auf ein Wertgutachten der Frankfurter Wirtschaftsprüfgesellschaft PwC (PricewaterhouseCoopers) AG behauptet der Dresdener Insolvenzverwalter Dr. Bruno M. Kübler, dass Fubus in den Geschäftsjahren 2009 bis 2012 gar keine Gewinne erwirtschaftet haben soll, sondern nur Verluste in einer Gesamthöhe von minus 351,1 Millionen Euro einfuhr.
Als Folge davon fordert der Insolvenzverwalter Dr. Bruno M. Kübler aus Dresden nicht nur die stets pünktlich gezahlten Aussschüttungen von den 2.900 Genussrechtsinhabern bis zum 31. August 2017 zurück, wie der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net berichtete.
Dr. Kübler bittet auch das Finanzamt Dresden zur Kasse, beißt dabei aber auf Granit:
Allein an Gewerbesteuern soll die Stadt Dresden eine Summe von 17,1 Millionen Euro in die FuBus-Insolvenzmasse einzahlen. Unter Berücksichtigung von 6 Prozent pro Jahr an Verzugszinsen dürften rund 20 Millionen auf die Dresdner Stadtkasse zukommen.
Doch das Finanzamt denkt gar nicht daran, Steuern auf sogenannte Scheinwgewinne zurückzubezahlen. Im Gegenteil bestätigt die Finanzbehörde der FuBus und Infinus-Gruppe einen ordentlichen Geschäftsbetrieb, wie Dr. Kübler in seinem Zwischenbericht vom 28. Juni 2017 eingestehen musste.
Das Finanzamt Dresden bekam dabei sogar Rückendeckung von der Landesdirektion und dem sächsischen Finanzministerium.
Mit der Bestätigung der Richtigkeit der Jahresabschlüsse 2009 bis 2012 führt das Dresdener Finanzamt das Hauptargument der Staatsanwaltschaft Dresden ad absurdum, dass die FuBus- und Infinus-Manager ein betrügerisches Schneeballsystem aufgezogen hätten.
Schon der Hauptzeuge der Anklage, die Bonner Finanzmarktaufsicht BaFin, hat sich bislang im Sinne der Anklage als wenig hilfreich erwiesen: